Zur Pforte hinaus


Wegen des vielleicht mit Recht zur Pforte hinausgeworfenen und sicher mit Unrecht wieder hineingelassenen Konstantinopler Korrespondenten der Neuen Freien Presse wird also kein Krieg entstehen. Der österreichische Botschafter, Herr Markgraf Pallavicini, hat sich sofort als Vertreter der siebenten Großmacht bewährt, alles ist wieder in Ordnung und einer, der sich das Privileg, seine Redakteure selber hinauszuwerfen, nicht schmälern läßt, ist großmütig und läßt es bei der Warnung an die Türkei bewenden.

Kann es ein Vorteil für die Pforte sein, wenn unvernünftige und grausame Handlungen gegen einen Korrespondenten zur Frage drängen, ob nicht die allgemeine Politik unter ähnlichen Gebrechen leide und ob nicht diese dumpfen Ausbrüche auch die Erhaltung des Friedens bedrohen? Wir können nur sagen, dass selbst das unserem Blatte zugefügte Unrecht die Gesinnung nicht umstoßen wird, die, aus den Bedürfnissen der österreichischen Politik entspringend, zur Mitarbeit an einem Verhältnisse des Wohlwollens zwischen der Monarchie und der Türkei veranlaßt... Die türkischen Minister dürften schon jetzt bedauern, was sie unserem Korrespondenten zugefügt haben. Der Schaden, der ohne das großzügige Einschreiten des Markgrafen Pallavicini daraus hätte entstehen können, würde für die Pforte noch empfindlicher geworden sein als für uns.

Angesichts solcher Frechheit, die den Weltfrieden von der Duldung eines Wiener Stimmungsschmocks abhängig macht, ist es klar, welche Mißgriffe die fremden Regierungen unaufhörlich begehen, wenn sie die Korrespondenten der Neuen Freien Presse nicht hinauswerfen. Aber sie sind dazu gezwungen, weil die Abschiebung der lästigsten Ausländer den Größenwahn der Gilde, der sie angehören, nur aufpulvert. Die vom Standpunkt der Kultur ziemlich belanglose »Rechtsfrage« — es könnte schließlich auch einem Journalisten ein Unrecht widerfahren — tritt sofort in den Hintergrund, und der Vorfall, der in regellosen Zeiten und Ländern, vor Menschenopfern unerhört, nicht annähernd so mitleidiger Betrachtung wert ist wie ein Wimmerl an einem Pestkranken, wird von der Standes-Chuzpe zur Menschheitsfrage hinaufgelogen. Denn es versteht sich von selbst, dass die »journalistischen Vertreter im Auslande einen besonderen Schutz genießen«. Im Inlande wird ihnen nachgerühmt, dass sie 176.000 Kronen von der Margareteninsel-Spielbank erhalten haben. Im Inland verklagen sie den Grafen Tisza nicht, der es von der »österreichischen Presse« in Bausch und Bogen behauptet hat. Aber ihr Schutz im Ausland ist »eine Art diplomatischer Usance, die sich ganz von selbst ergibt, sofern man das oberste Gesetz der Freiheit, die Freiheit der Presse, achtet«. Nun würde wohl eine Menschheit, die freiwilig für das oberste Gesetz ihrer Freiheit die Freiheit der Presse erklärt, ihre Dezimierung durch einen Weltkrieg redlich verdienen. Aber es bliebe noch immer die Frage, ob die Türkei außer der Verpflichtung, sich an den Vertrag über die Behandlung von Ausländern zu halten, den Ansprüchen der österreichischen Preßfreiheit gerecht werden muß. Dass die Freiheit der Presse das »köstlichste Gut« sei, diesen Grundsatz mögen zwar Leute, die noch den Koran halten, vom Hörensagen kennen, aber er muß ihnen nicht in Fleisch und Blut übergegangen sein. Es mag ihnen zur Not einleuchten, dass sie einen Ausländer rechtswidrig behandelt haben, aber die Empörung, welche »Genugtuung für einen Gewaltstreich verlangt, dem ein Angehöriger unseres Staates und ein Journalist zum Opfer fiel«, bringt kein gesteigertes Mitgefühl in ihnen zum Schwingen. Vielleicht empfinden sie den journalistischen Beruf des mißhandelten Ausländers eher als Milderungsgrund ihrer Schuld. Wir werden ja leider nicht erfahren, wie sie über diesen Punkt denken und was sie zu ihrer Entlastung vorzubringen haben. Der Korrespondent soll »die Grenzen der Preßfreiheit nie überschritten« haben, und seine Zeitung hat sich zum Beweise dessen selbst nachgeschlagen und nichts, was ihr »anstößig« scheint, gefunden. Aber abgesehen davon, dass zur Beurteilung solcher Anstößigkeit auch jene Partei berufen ist, die den Anstoß gespürt hat, und dass die Anerkennung, der Korrespondent habe stets nur »in Ausübung seiner Pflicht« gehandelt, in den Augen der Türkei den schwersten Vorwurf bedeuten kann, stellt es sich heraus, dass man überhaupt keinen Sinn für die Verschiedenheit der Maßstäbe hat. Denn um die Türkei zu belasten, wird nicht nur vorgebracht, der Korrespondent habe nichts Anstößiges gemeldet, sondern auch: dass »seine meisten Depeschen auf höheren Befehl nicht abgeschickt worden sind«. Selbst die Türkei muß also zugeben, dass er nichts Anstößiges gemeldet hat, sie hat ihn aber auch vor jedem weiteren Versuche, Anstößiges zu melden, bewahren wollen. Er hatte speziell in Ausübung seiner Pflicht, die die Türkei wohl für eine Verletzung ihres Rechtes hielt, »zu erforschen getrachtet, was an den Gerüchten über angebliche Verschwörungen gegen Enver Pascha Wahres sei«. Von dem Ergebnis seiner Nachforschungen ist »nichts in das Ausland gedrungen«, weil die Türkei eben gar keinen Sinn für die Bedürfnisse der Redaktion hat. Es wird aber auch nichts von dem Ergebnis der Nachforschungen in das Ausland dringen, die über die Gründe des Hinauswurfs an Ort und Stelle angestellt werden könnten, und auf noch höheren, auf allerhöchsten Befehl würden die Depeschen unterdrückt werden, deren Absendung die Türkei eben noch zuließe. Aber sie wird sichs künftig überlegen und die Regierungen haben insgesamt einen Denkzettel bekommen. Sie werden sich hüten, den Gang der Information, der nun einmal der Lauf der Welt ist, aufzuhalten. Denn das sogenannte »Blattgefühl« — die lausigste Eigenschaft, die sich je mit Stolz zu sich selbst bekannt hat — feiert dann durch Wochen ihre Orgien, die »Preßfreiheit« — die schmierigste Errungenschaft, die sich je ihres Daseins gefreut hat — sammelt unaufhörlich Trost für ihre Wunden, alle Aufschriften verstummen vor der gellenden »Verhaftung und Verschickung des Konstantinopeler Korrespondenten der ›Neuen Freien Presse‹« und die Weltereignisse verschwinden vor der Tatsache, dass unserem Korrespondenten »nicht einmal die Möglichkeit geboten wurde, sich von seinen Angehörigen zu verabschieden oder sein Blatt von dem zu verständigen, was ihm geschehen ist«; dass es ihm »nicht gestattet wurde, für den nötigen Ersatz im Dienste des Blattes zu sorgen«! Dieses endlose »Was sagt man!« — die türkische Regierung muß rein jedes Familien- und Blattgefühl verloren haben —, verknüpft mit der brechreizenden Beteuerung, dass der Korrespondent trotz alledem »bemüht sein wird, zwischen Österreich-Ungarn und der Türkei ein Verhältnis des Wohlwollens als notwendig zu empfehlen« — diese Begleiterscheinungen eines einfachen Hinauswurfes müssen künftig einsichtige Regierungen davon abhalten, sich der zugereisten Aushorcher zu erwehren. Wenn sie aber die »Preßstimmen« — diesen entsetzlichen Chor, der dem guten Gewissen annähernd das ersetzt, was dem bösen einst die Erinnyen zu sagen hatten — nur halb so gut zu hören verständen wie ich, so würden sie bald heraushaben, was bei der »Verhaftung und Verschickung« eines Korrespondenten als das ärgste Unrecht empfunden wird. Der eigentliche Aufschrei, der mit gesperrten Lettern arbeitet, rührt von der fort und fort wiederholten Tatsache her, dass die türkische Regierung den Vertreter der Neuen Freien Presse »auf das erstbeste Schiff bringen ließ, wo er als Passagier dritter Klasse unter dem Namen Achmed Aga eingeschifft wurde«. Achmed Aga wäre ja, bei Mohammed, nicht das schlechteste Pseudonym, unter dem je ein Kriegsparasit Wiener Blätter bedient und über den herein- und herauskommenden Halbmond geplaudert hat. Aber wenn man schon gratis befördert wird, so geschieht es — man ist sprachlos und greift sich an den Kopf — dritter Klasse? Das ist einem österreichischen Journalisten, der auf sämtlichen vaterländischen Bahnen nicht nur ein freies Leben, sondern auch ein Leben voller Wonne führt, noch nicht passiert! Die fremden Regierungen werden lernen, die berechtigten Empfindlichkeiten zu schonen und bei den Hinauswürfen, falls diese etwa doch unvermeidlich sein sollten, Separatcoupes erster Klasse zu reservieren.

 

 

März 1914.


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