Erzherzog Wölfling


Privatmann. Ob Leopold Wölfling sich deshalb von seiner Frau scheiden läßt, weil sie ihn zu vegetarischer Kost zwingen will, oder ob er wieder Erzherzog werden möchte, trotzdem die Trennung vom Tisch nicht im Speiszettel begründet ist, darüber zerbricht sich die Wiener Presse seit einiger Zeit den Kopf. Sowohl die, die in konfessionellen und naturgeschichtlichen, wie auch jene, die bloß in naturgeschichtlichen Zusammensetzungen genannt wird. In einer Frage, in der es auf die möglichst ordinäre Betätigung einer idiotischen Absicht ankommt, haben sich die jüdische und die antisemitische Presse immer verstanden. Und so blieb uns denn kein intimes Detail, das zur Klärung der ehelichen Wirren im Hause Wölfling beitragen könnte, erspart. Offenbar gibt es interredaktionelle Konferenzen, die verhüten sollen, dass irgendein Blatt eine Lumperei vor den anderen voraushabe. Und als Herr Wölfling durch den Mund seinen Anwalts eindringlich um Schonung seines Privatlebens bat, ward in allen Preßlagern einverständlich mit Frechheit verteidigt, was die Niedertracht verübt hatte. Das möchte dem Herrn Wölfling passen, ein Privatleben zu haben! Schmecks! Der Wunsch, dass die Presse sich jeder Mitteilung über seine Ehescheidung enthalte, sei »begreiflich, jedoch nicht erfüllbar«. So war wörtlich im ›Extrablatt‹ zu lesen. Herr Wölfling sei kein gewöhnlicher Privatmann, sondern ein ehemaliger Erzherzog, der auch nach seinem Verzicht »Mitglied des österreichischen Kaiserhauses ist und bleibt«. Und Mitglieder des österreichischen Kaiserhauses darf man bekanntlich beleidigen! »Es geht doch nicht recht an«, meint das ›Deutsche Volksblatt‹, »dass Herr Leopold Wölfling sich jetzt in die Toga des Privatmannes hüllt«. Und lüpft sogleich die Toga des Privatmannes, um den Wienern sein Menschlichstes zu zeigen. Eine Person, die im öffentlichen Leben steht, hat kein Privatleben. Sie dürfte also nicht einmal zur Hundspeitsche greifen. Ein Erzherzog kann eine Privatperson sein. Aber von dem Augenblick, in dem er sich definitiv ins Privatleben zurückzieht, gehört er der Öffentlichkeit an. Die ›Frankfurter Zeitung‹ hat an die Zuschrift des Rechtsanwalts ein paar zutreffende Bemerkungen über die Wiener Saupresse geknüpft. Von solcher Kritik, die das Privatleben der Journalistik betraf, hat diese diskret geschwiegen.

 

 

Nr. 217, VIII. Jahr

23. Jänner 1907.


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