III. [Sinkende Substanzbedeutung und steigende Wertbedeutung des Geldes]
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Und auch von dem allerprinzipiellsten Standpunkte aus wäre es das schwerste Mißverständnis der Entwicklung von der Substanz zur Leistung, wenn man sie auf ein »Wertlos«-Werden des Geldes deutete, und als sei ihm damit ungefähr so viel genommen wie einem Menschen mit der Seele - nämlich alles. Diese Auffassung geht schon deshalb an der Hauptsache vorbei, weil die Funktionen, in die das Geld sich auflöst, selbst wertvolle sind, wodurch ihm ein Wert zuwächst, der beim Metallgeld ein additioneller, beim Zeichengeld der einzige ist; so sicher aber ist er ein reeller Wert, wie die Lokomotive durch das Ausüben ihrer Transportfunktionen einen Wert hat, der mehr ist als der Wert ihres Materials. Freilich kann es zunächst die Geldfunktionen ausüben, weil es ein Wert ist; dann aber wird es ein Wert, weil es sie übt. Den Wert des Geldes in seinen Substanzwert setzen, heißt den Wert der Lokomotive in den ihres Eisengewichts, etwa noch um den darin steckenden Arbeitswert erhöht, setzen. Aber gerade diese Analogie scheint die Annahme eines besonderen, aus der Funktion erwachsenden Wertes zu widerlegen. Der Preis einer Lokomotive - wir brauchen in diesem Zusammenhange nicht zwischen Wert und Preis zu unterscheiden - besteht allerdings aus Materialwert + Formwert, d.h. + Wert der darin investierten Arbeitskraft. Daß die Lokomotive wie das Geld den Austausch von Objekten bewirkt, das sei zwar die Veranlassung, sie überhaupt zu werten, davon hänge aber das Maß dieser Wertung keineswegs ab - wie auch sonst die Nützlichkeit unzähliger Objekte bewirke, daß sie überhaupt einen Marktpreis haben, die Höhe dieses aber von ganz anderen Momenten bestimmt werde; die Nützlichkeit gebe bei solchen Objekten allenfalls eine Grenze an, über die der Preis nicht steigen darf, aber sie könne hier dessen positive Größe nicht erzeugen. Gilt dieser Vergleich, so scheint der Wert des Geldes doch wieder von seinen Funktionen auf seine Substanz zurückgewiesen zu werden. Allein an einem entscheidenden Punkte gilt er eben nicht. Daß eine Lokomotive nur nach ihrem Materialwert und Formungswert bezahlt wird, hängt ausschließlich daran, daß jeder Beliebige Lokomotiven bauen darf, und deshalb die Idee, ohne die Material + Arbeitskraft niemals eine Lokomotive ergeben würden, keinen Einfluß auf die Preisbildung besitzt. Sobald es ein Patent auf Lokomotiven gäbe, würde sich in dem erhöhten Preise, den man für sie bewilligte, der Wert zeigen, den sie über die Summe von Materialwert und Arbeitswert hinaus besitzen; sobald die Idee Gemeingut ist, haben ihre Verwirklichungen insoweit keine »Seltenheit«, und erst diese würde ihrer Funktionsbedeutung einen besonderen Ausdruck im Preise verschaffen. Nun aber besteht am Gelde etwas, was dem Patente entspricht: das Prägerecht der Regierungen, das jeden Unlegitimierten die Idee des Geldes zu verwirklichen hindert; auf diesem Monopol der Regierung ruht die »Seltenheit« des Geldes entweder teilweise, wenn es aus Edelmetall besteht, oder völlig, wenn es Papier oder Scheidemünze ist. Ein chinesisches Gesetz drückt im ersteren Falle das Monopol der Regierung dadurch mit charakteristischer Schärfe aus, daß es den Falschmünzer, der aus echtem Metall münzt, schwerer bestraft als den, der es aus minderwertigem tut: weil, so wird dies begründet, er gerade damit in unziemlichere Konkurrenz mit der Regierung träte und in ihre Prärogative tiefer eingriffe, als im letzteren Fall! Wenn jeder Beliebige Geld prägen könnte, so würde sein Wert allerdings auf Materialwert + Formwert sinken, - womit denn jenes Monopol mit seinen Vorteilen hinwegfiele. Deshalb ist von ethnologischer Seite bemerkt worden, daß, wo jeder selbst Geld beliebig herstellen kann, wie beim Muschelgeld, die Machtstellung der Reichen und der Häuptlinge sehr leicht erschüttert wird. Umgekehrt hat an dem Privileg des Staates für die Herstellung des Geldes jeder Geldbesitzer pro rata teil - wie der Käufer eines patentierten Gegenstandes an dem Patent des Erfinders. Vermöge des der Zentralgewalt vorbehaltenen Prägerechts, das dem Geld die stete Möglichkeit, wirklich als Geld zu funktionieren, garantiert - gewinnen diese Funktionen nun ihrerseits die Möglichkeit, dem Material- und Formwert des Geldes ein weiteres wirksames Wertquantum hinzuzufügen, oder, wo jene fortfallen, ihm überhaupt einen Wert zu verschaffen. Sehr bezeichnend ist hierfür eine Norm des römischen Rechts, schon aus der republikanischen Zeit. Seit der Einführung der geprägten Münze statt des gewogenen Kupfergeldes haben die Römer darauf gehalten, daß dieselbe rechtlich für ihren konventionellen Wert akzeptiert werde, gleichviel, ob ihr Effektivwert damit stimmte oder nicht. Diese Unabhängigkeit vom Metall aber fordert sogleich die Zusatzbestimmung: Geld sei überhaupt nur eben diese Münze, jede andere sei bloße Ware; nur bei Forderung auf jene kann man mit der strengen Geldschuldklage vorgehen, alle sonstigen Geldschulden sind, wie Warenschulden, nur auf den wirklichen also durch ihr Nominal als Geld nicht beeinflußten Wert (quanti ea tes est) einzuklagen. Das heißt also, der Wert des anderen Geldes war nicht Geldwert, sondern Stoffwert, weil man der legalen Münze die Funktion des Geldes vorbehielt. Eben dadurch erhielt sie den Wert, den die anderen Münzen nur durch ihren Gehalt erreichen konnten, und rechtfertigte es, daß sie unabhängig von ihrem inneren Werte galt. Wie ein Litermaß wirtschaftlichen Wert hat, nicht weil es Material und Form enthält - denn wenn es nicht durch diese zu einem außerhalb ihrer liegenden Zwecke verwendbar wäre, so würde kein Mensch ihm nachfragen - sondern weil es die Funktion des Messens zweckmäßig erfüllt, so hat auch das Geld seinen Wert im Dienst des Messens und den anderen, die es leistet. Nur daß man diesen auch wieder nur in Geld mit hinreichender Allgemeinheit ausdrücken kann, verhindert, dies so ohne weiteres zu erkennen wie bei dem Litermaß, dessen Wert man in etwas anderem, als es selbst ist, ausdrückt. Die Dienste des Geldes bilden seinen »Gebrauchswert«, der doch in seinem »Tauschwert« irgendwie zum Ausdruck kommen muß; es ist eines der Objekte, in deren »Gebrauchswert«, da er an die Prägung durch die Regierung gebunden ist, der »Seltenheitswert«, den diese Prägung, wie ich zeigte, involviert, zugleich enthalten ist. Die Substanztheorie des Geldes wehrt sich gegen die doch unvermeidliche Erkenntnistendenz, die Bedeutung der Dinge aus ihrem terminus a quo in ihren terminus ad quem zu verlegen: nicht was das Geld ist, sondern wozu es ist, verleiht ihm seinen Wert, so daß, wenn auch ein ursprünglicher Wert des Geldes es zu seinen Funktionen disponiert hat, es seinen Wert dann durch die Ausübung dieser Funktionen erhält und damit auf höherer Stufe zurückgewinnt, was es auf niederer aufgegeben hat.
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