Natürlich
Natürlich. „Es steht etwas unter der Ordnung der Natur, insofern sein Dasein oder seine Veränderung in den Kräften der Natur zureichend gegründet ist. Hierzu wird erfordert erstlich: daß die Kraft der Natur davon die wirkende Ursache sei; zweitens: daß die Art, wie sie auf die Hervorbringung dieser Wirkung gerichtet ist, selbst in einer Regel der natürlichen Wirkungsgesetze hinreichend gegründet sei. Dergleichen Begebenheiten heißen auch schlechthin natürliche Weltbegebenheiten.“ Das Gegenteil davon ist das 1. „materialiter“, 2. „formaliter“ Übernatürliche, Beweisgr. Gottes 3. Btr. 1 (VI 57 ff.); vgl. Zweck. „Natürlich (formaliter) heißt, was nach Gesetzen einer gewissen Ordnung, welche es auch sei, mithin auch der moralischen (also nicht immer bloß der physischen), notwendig folgt. Ihm ist das Nichtnatürliche, welches entweder das Übernatürliche oder das Widernatürliche sein kann, entgegengesetzt. Das Notwendige aus Naturursachen würde auch als materialiter-natürüch (physisch-notwendig) vorgestellt werden“, Ende a. D. 3. Anm. (VI 164).