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Obrigkeit

Obrigkeit. „Gehorchet der Obrigkeit“ ist ein kategorischer Imperativ, MSR Beschluß (III 206 f.). Es ist selbst verboten, dem Ursprung der obersten Gewalt in praktischer Absicht nachzuforschen. Die Autorität der Obrigkeit muß so vorgestellt werden, als ob sie nicht von Menschen, sondern von einem höchsten, tadelfreien Gesetzgeber herkomme. Dies ist die Bedeutung des Satzes: „Alle Obrigkeit ist von Gott“; womit also nicht ein Geschichtsgrund, sondern eine Idee als praktisches Vernunftprinzip ausgesagt wird, MSR 2. T. Allg. Anmerk. A (III 142). Vgl. Staat, Staatsverfassung, Utopie.