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Maulkorbgesetz

Maulkorbgesetz kam auf als höhnische Bezeichnung für einen im Jahre 1879 von der Regierung eingebrachten, vom Reichstag jedoch abgelehnten Gesetzentwurf, der auf eine Beschränkung der parlamentarischen Redefreiheit abzielte. Das Schlagwort wurde bald auch auf andere Verhältnisse übertragen. Siehe Harden, Apostata 1, 196 (1891): „Die sozialistische Agitation wurde unter das Maulkorbgesetz gestellt.“ Das Bismarck-Jahrbuch 6, 355 f. bucht ferner einen Artikel der Hamburger Nachrichten vom 18. März 1898, der das Stichwort trägt: Kein Maulkorbgesetz! Darin heißt es im Hinblick auf die Beratung der Flottenvorlage: „Wir können kaum glauben, dass die verbündeten Regierungen damit einverstanden sein würden, dass sie in Bezug aus ihre finanzielle Gesetzgebung auf längeren oder kürzeren Zeitraum oder gar auf immer gebunden werden sollten; es würde eine solche Bestimmung in die Kategorie der Maulkorbgesetze gehören, von denen früher in oppositioneller Richtung öfter die Rede gewesen ist.“