Menschenrechte
Menschenrechte werden zwar bereits in den sechziger Jahren des 18. Jahrhunderts, wie Feldmann ZfdW. 6, 331 an Beispielen aus Moser und Zimmermann dartut, unter dem parallelen Ausdruck Menschheits-Rechte diskutiert, gewinnen aber erst durch die Anerkennung auf dem nordamerikanischen Kongreß vom 4. Juli 1776 wirklich staatsrechtliche Bedeutung und werden dann durch die berühmte, von Lafayette beantragte Declaration des droits de l’homme et du citoyen vom August 1789, die auch in die folgenden republikanischen Verfassungen einging, ein politisches Schlagwort ersten Ranges.
Diese Entwicklung läßt sich an folgenden Belegen verfolgen. Gleich nachdem Dohm im Deutschen Merkur (1777), 3. Viertelj. S. 266 das „Gefühl vom Menschenrecht“ besonders betont hat, nimmt der Herausgeber Wieland ebenda, 4. Viertelj. S. 120 ff. das Wort zu lebhafter Kritik. Auch Schiller spricht im 8. Brief über Don Carlos (1788) von einer „Nation, die ihre Menschenrechte wieder fordert“.
Seit der französischen Revolution dringt das Schlagwort bald in alle möglichen Schriften ein. Ich erwähne nur Lucians Neueste Reisen (1791) S. 225 und S. 226, wo von einer neuen Menschengattung die Rede ist, „die mit einemmale von angeborener Freiheit der Menschen, von den unumstößlichen Rechten der Menschheit, von Despotismus und Tyrannei mit einem Enthusiasmus sprachen, der wahre Begeisterung zu sein schien". Ebenda heißt es S. 339: „Die Nationalversamml. schrieb zuerst die Rechte der Menschheit aus: Art. 1. alle Menschen werden frei und gleich in den Rechten geboren.“ Siehe ferner Wielands Ausführungen im Neuen Deutschen Merkur vom Jahre 1791 (August) S. 432 f., dann Voß 4, 221 (1793) und die Bemerkung im Wörterbuch der französischen Revolutions-Sprache (1799) S. 12: "Droits de l’homme, Menschenrechte, werden von den Unterdrückern Frankreichs nur als Aushängeschild und zu Theaterdekorationen gebraucht. Noch nie und in keinem Lande ist mit dem Wohl der Menschen so frevelhaftes Spiel getrieben, nie sind Menschenrechte so ungescheut mit Füßen getreten worden.“
Aus dem 19. Jahrhundert sei angeführt Arndt, Geist der Zeit (1806) S. 342 und die charakteristische Erklärung Börnes 11, 159 (am 16. Dez. 1832), welcher ausdrücklich bezeugt, dass sich auch in Frankreich die Menschenrechte“ längst überlebt hatten: „Jetzt denkt Keiner mehr daran, und wenn man mit einem Staatsgelehrten von Menschenrechten spricht, lacht er Einen aus, und wenn man in Paris zwischen zwei und vier Uhr nachmittags das Wort Menschenrechte ausspricht, werden vor Schrecken alle Wangen bleich, und die Renten fallen. Menschenrechte — das ist die Guillotine!“ Schon die Verfassung vom 13. Dez. 1800 hatte diese Erklärung als überflüssig wieder beseitigt.
Die Schlagkraft des Ausdrucks wirkt aber noch bei Heine 2, 364 (1842) und 366 nach, der seinen Spott weidlich daran ausläßt, usw.