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Haarmann

In Hannover haben sie einen gekriegt, der hat vielen jungen Leuten die Kehle durchgebissen. Der gemütvolle Berliner prägte bei dem Frauenmörder Großmann das Wort: »die Braut auf der Stulle«. Hier waren es andre Irrungen des Triebs, und das mögen die Ärzte unter sich ausmachen. Aber da ist noch etwas: Dieser Haarmann war offenbar Polizeispitzel.

»Die Pressestelle beim Oberpräsidium Hannover teilt mit: Die von Berliner Zeitungen gebrachte, neuerdings auch von hannoverschen Zeitungen übernommene Nachricht, der Polizeipräsident von Hannover, v. Beckerath, habe im Zusammenhang mit der Sache Haarmann sein Rücktrittsgesuch eingereicht, ist falsch. Der Polizeipräsident hat sein Rücktrittsgesuch nicht eingereicht.« Aha!

Der Fall wird nicht aufzuklären sein. Gegen die Sache spricht höchstens, dass Gustav Noske den Polizeipräsidenten deckt. Aber ganz abgesehen von diesem Lokalskandal, bei dem behauptet wird, die Polizei habe ihre Pflicht nicht getan, muß doch auf eins wieder aufmerksam gemacht werden.

Es gibt keine Polizei der Welt, die nicht mit Spitzeln arbeitet. Die Unmöglichkeit, in illegalen Schichten mit legalen Mitteln zu arbeiten, hat nur die Oberste Heeresleitung im Kriege nicht eingesehen. (In Rumänien forderte einmal der Generalstabsoffizier einer Division die von einem Spion unterzeichnete Quittung für erhaltene 500 Lei.) Die letzten, feinsten Fühler der Polizei sind unsauber – das wird immer so sein. Der echte Wunsch, aufzuklären, Rücksichten auf die Karriere, Vorsicht und Furcht, durch zu frühen amtlichen Eingriff alles zu verderben, schafft die Achtgroschenjungens. Bis dahin ist die Sache nicht sehr schön, aber schließlich entschuldbar.

Faul wirds erst, wenn die Aussagen solcher Individuen, die pekuniär und manchmal auch anders an der Untersuchung interessiert sind, für voll genommen werden. Es ist vielleicht noch allenfalls zu verstehen, dass höhere Polizeibeamte die Methodik ihrer eignen Maschinerie nicht preisgeben.

Daß aber Richter in schwarzem Talar und weißer Unschuld nicht zu wissen vorgeben, wie Polizeiprotokolle zustande kommen, ist ein Skandal, den man in allen größern – vornehmlich politischen – Strafprozessen beobachten kann. Die Aussagen des Angeklagten: »Ich bin geschlagen worden«, »man hat mich nicht schlafen lassen«, »ich war schon so erschöpft, dass Ich alles zugegeben habe« – werden gar nicht geprüft. (Irgendwelche Rechtsgarantien vor der Polizei bestehen bekanntlich nicht.)

Niemals aber – mit Grund: niemals – wird von einem Gericht geprüft, wer der Anzeiger, wer der »Zeuge« war, auf den sich die polizeilichen Beobachtungen stützen, wer das Gespräch abgelauscht hat, wer die Zusammenkunft gesehen haben will. Die Polizeibeamten werden immer gedeckt und sagen nichts aus. Der Richter, das Lämmchen, sitzt auf seinem Sessel und ahnt nichts. »Durch die Aussage des Herrn Kriminalkommissars ist festgestellt … « Der Hinter-mann bekam drei Mark achtzig die Stunde, oder wie der Tarif sonst lautet. Man stelle sich in einem Strafprozeß einen Zeugen vor, der dem Angeklagten schwer verschuldet ist und nun gegen ihn aussagt …

Wieweit von der Polizei Lockspitzel verwendet werden, ist schwer nachzuprüfen. Daß Spitzel verwendet werden, ist verständlich. Daß deutsche Richter niemals die Grundlagen eines Polizeiprotokolls prüfen, sondern dass diese dunkle Brühe ohne Sieb durch die Kanäle der Staatsanwaltschaften läuft, vor den Richter, dem sie klar wie dicke Tinte erscheint, das zwingt neben andern Gründen immer und immer wieder dazu, die Urteile, die von deutschen Gerichten in politischen Strafprozessen – und ganz besonders in Landesverratsprozessen – gefällt werden, mit dem äußersten Mißtrauen zu betrachten und aus den Ansichten des Gerichts keinerlei Rückschlüsse auf die tatsächlichen Vorgänge zu ziehen.

Ignaz Wrobel
Die Weltbühne, 21.08.1924, Nr. 34, S. 299.