Undurchdringlichkeit
Undurchdringlichkeit. Die Kraft, mit der ein einfaches Körperelement „seinen Raum behauptet“, ist das, was man sonst die „Undurchdringlichkeit“ nennt. Die Undurchdringlichkeit ist „der Zustand eines Körpers, wodurch er die angrenzenden Körper von dem Raume, den er einnimmt, abhält“. Zur Undurchdringlichkeit ist „ein Widerstand, also eine gewisse Kraft“ erforderlich, Phys. Monadologie Satz VIII (VII 353). Dieselbe Kraft, vermöge deren ein Körperelement seinen Raum einnimmt, bewirkt auch seine Undurchdringlichkeit, ibid. (VII 355). Wenn die Kraft der Undurchdringlichkeit, d. h. der Abstoßung, fühlbar wird, dann „berühren“ sich zwei Körper, ibid. Satz IX (VII 356). Ein jeder Körper „widersteht durch Undurchdringlichkeit der Bewegkraft eines anderen, in den Raum einzudringen, den er einnimmt. Da er bei der Kraft des anderen zur Bewegung gleichwohl ein Grund seiner Ruhe ist, so folgt aus dem vorigen: daß die Undurchdringlichkeit ebensowohl eine wahre Kraft in den Teilen des Körpers voraussetze, vermittels deren sie zusammen einen Raum einnehmen, als diejenige immer sein mag, womit ein anderer in diesen Raum sich zu bewegen bestrebt ist.“ Nennt man „Anziehung“ eine Ursache, „vermöge deren ein Körper andere nötigt, gegen den Raum, den er einnimmt, zu drücken“, so ist die Undurchdringlichkeit eine „negative Anziehung“, welche eigentlich eine „wahre Zurückstoßung“ ist. So wird „in den Kräften der Elemente, vermöge deren sie einen Raum einnehmen, doch aber so, daß sie diesem selbst Schranken setzen, durch den Konflikt zweier Kräfte, die einander entgegengesetzt sind“, Anlaß zu einer deutlichen Erkenntnis gegeben, Neg. Größ. 2. Abs. 1 (V1, 85 f.). Die Körper nehmen den Raum ein durch Undurchdringlichkeit, also durch eine Kraft, die auch den einfachen Teilen des Körpers zukommt, Nat. Theol. 2. Btr. (V 1, 131). Die Materie „kann ins Unendliche zusammengedrückt, aber niemals von einer Materie, wie groß auch die drückende Kraft derselben sei, durchdrungen werden“. Zum Durchdringen der Materie würde „eine Zusammentreibung derselben in einen unendlich kleinen Raum, mithin eine unendlich zusammendrückende Kraft erfordert, welche unmöglich ist“, Anfangsgr. d. Naturwiss. 2. H. Lehrs. 3 (VII 233). Die Undurchdringlichkeit der Materie (s. d.) beruht „auf dem Widerstände, der mit den Graden der Zusammendrückung proportionierlich wächst“. Die Erfüllung des Raumes ist diese „relative“ Undurchdringlichkeit, ibid. Erklär. 4 (VII 234). Diese beruht auf der „Ausdehnungskraft“, welche nur die Folge der „repulsiven Kräfte“ der Materie ist, ibid. Lehrs. 4 Beweis (VII 236). Vgl. Materie, Geist, Raum.