Wien 1917
... Als Ursache des Selbstmordversuches wurde erhoben, dass das Mädchen wie ihre übrigen fünf Geschwister von ihrem Vater, dem in der Felberstraße 82 wohnhaften Fleischhauergehilfen Josef Pichl, auf grausame Weise mißhandelt wurde und dass alle sechs Kinder hungern mußten und kaum etwas anzuziehen hatten, obwohl der Vater viel verdiente und auch die zwei ältesten Kinder ihren Verdienst den Eltern nach Hause brachten. Laut einer dem Polizeikommissariat Schmelz erstatteten Anzeige hatte Josef Pichl, der alle sechs Kinder durch Schläge mit einem Ochsenziemer und durch Fußtritte auf barbarische Weise mißhandelte, für eines der unglüddichen Kinder, die 13jährige Anna, eine förmliche Folter erfunden, indem er dem Mädchen einen Riemen um den Hals schlang, sie an demselben in die Höhe zog und sie baumeln ließ ... Die Kinder hatten immer Flecken im Gesicht, die von Schlägen herrührten. Auch das Kind, das er mit dem Riemen um den Hals aufzog und baumeln ließ, hatte er in dieser Situation noch geprügelt und es am Schlüsse noch mit den Füßen getreten. Es kam auch zu Tage, dass die beiden ältesten Mädchen den Entschluß gefaßt hatten, sich zu vergiften, um ihrer Qual ein Ende zu machen.
... Die unglückliche Anna habe oft am Riemen baumeln müssen, an dem sie der Vater emporgezogen habe, indem er gleichzeitig ihren Rücken mit einem Ochsenziemer bearbeitete ... Bezirksrichter Dr. Mihatsch verurteilte den Angeklagten zu vierzehn Tagen verschärften Arrests ... Die mitangeklagte Gattin wurde freigesprochen.
Ist dies nicht von allen Schlachtberichten der ärgste? Jener hatte das »häusliche Züchtigungsrecht« zwar angewandt, jedoch »überschritten«. Die Menschheit, die es liest, geht am Abend ins Theater. Hätte das Elternpaar seinerzeit sechsfach am keimenden Leben sich vergriffen, es säße heute noch im Zuchthaus. In dieser Wildnis leben wir und nennen sie Gesetzlichkeit. Die berufen sind, dies Unmaß abzuschwächen, opfern sich für die böhmische Kreiseinteilung. Es gab aber auch, ehe das Urteil niederfiel, eine Aussprache zwischen dem Ankläger und diesem sechsfachen Vater Mattern:
Da der Angeklagte in der Anklage als Trinker bezeichnet wird, stellte der staatsanwaltschaftliche Funktionär an ihn die Frage, wie viel er trinke. — Angekl.: Es sind höchstens sechs Krügeln im Tag. — Staatsanwaltschaftlicher Funktionär: So viel Bier bekommt man jetzt gar nicht. — Angekl.: Wenn ich nur zwei Krügeln Bier krieg', kauf ich mir noch vier Viertel Wein dazu. — Staatsanwaltschaftlicher Funktionär: Bei den jetzigen Weinpreisen macht das eine hübsche Summe aus. Damit hätten Sie den Hunger Ihrer Kinder stillen können.
Dass der Riemen bei den heutigen Lederpreisen übel angewandt war, ist in diesem Gespräch gar nicht berührt worden. Es macht die Bluttat zur Gemütlichkeit und wahrlich, das ist sie auch im Vergleich zu dem!
Mai, 1917.