Bräuche
Was für wirksame Gebete und wirksame Formeln der Rhythmus war, das wurde für die Rechtsformeln der Brauch. Man muß da besser, als es bisher geschehen ist, zwischen dinglichen Beurkundungen und bloßen Zeichen für das Gedächtnis unterscheiden. Wenn z. B. ein Grenzstein zwischen zwei Dorfgemarkungen gesetzt wird, so ist der Stein zunächst mehr als ein bloßes Zeichen. Einen Laib Brot konnte man entzweischneiden, um ihn zu teilen. Die Entzweischneidung eines Grundstücks war untunlich, und so zeichnete man die Grenze durch einen Graben oder einen Stein. Das war kein bloßes Gedächtniszeichen. Der Pflüger der einen Gemarkung ging eben nicht über den Graben oder den Stein hinaus. Zum bloßen Gedächtniszeichen, zum Rechtsgebrauch wurde es, wenn bei der Setzung eines Grenzsteines zwischen Feldmarken Knaben zugegen sein mußten, die bei dem feierlichen Akt zuerst geprügelt und dann mit Leckerbissen entschädigt wurden; so blieben sie ihr Leben lang zuverlässige Zeugen des Rechtsakts. So geschah es vielfach in Deutschland. Bei den alten Römern waren auch in der klassischen Zeit für gewisse Verträge strenge Rechtsgebräuche üblich. Der Vertrag war ungültig, wenn nur ein Wort anders gesprochen wurde, als das Herkommen verlangte. Solche strenge Rechtsbräuche, welche sich an bestimmte Silben klammern, sind unter uns noch bei der Eheschließung, bei der Eidesleistung gesetzlich festgelegt. In der schriftlosen Zeit müssen solche Gebräuche viel allgemeiner gewesen sein. Sie sind seit der Erfindung der Schrift so überflüssig geworden, wie der Rhythmus für das Gebet und für technische Regeln.
Mit diesen vorschriftlichen Gedächtniszeichen verwechselt Wuttke mehr als einmal diejenigen Zeichen, welche schon selber Schrift sind, indem sie primitive Zahlenverhältnisse ausdrücken. Wenn westafrikanische Händler, die ein Kaufgeschäft miteinander abgeschlossen haben, die Summe dadurch ausdrücken, dass jeder von ihnen ein Beutelchen mit Maiskörnern in der verabredeten Zahl bis zur Schuldentilgung aufbewahrt, so ist das schon ein Übergang zu sichtbaren Zahlzeichen. Noch weiter geht der Gebrauch des Kerbholzes. In das Kerbholz wurde und wird die Schuld eingeschnitten; das Kerbholz war schon Schrift. Das Kerbholz war im Mittelalter z. B. die Steuerliste, taglia; nebenbei: über ital. tagliere, "Hackebrett", dem Anrichtebrett, ist aus dem gleichen Stamme taglio zufällig unser "Teller" geworden.