Nie wieder Angriffskrieg!
Die wichtigste Frage, die dieser Tagung des Völkerbundes ihre große Bedeutung gibt, ist die Frage der Abrüstung und der gegenseitigen Sicherungen. — — Die wesentlichsten Punkte dieses Paktes sind in folgenden zwei Kapiteln niedergelegt:
Kapitel I: Ächtung des Angriffskrieges.
Artikel I. Die Vertragsstaaten erklären feierlich den Angriffskrieg für ein Verbrechen gegen das Völkerrecht. Jeder einzelne Vertragsstaat gelobt, sich dieses Verbrechens nicht schuldig zu machen.
Artikel 2. Der Staat, der dennoch anders als zur Verteidigung Krieg führt, begeht das im Artikel I bezeichnete Verbrechen.
Sie werden also allesamt nur Verteidigungskriege führen. Wie 1914.
Dezember, 1924.