§ 39. Die Begründung der reinen oder formalen Ethik.
In den vorkritischen Schriften keimen bereits die kritischen Elemente auch der Ethik, aber sie sind noch mit den Gedankengängen anfangs der Wolffschen, später der englischen Moralphilosophie und Rousseaus verquickt. Erst die Grundlegung (1785) legt das Fundament zu dem neuen System der formalen Ethik, das dann in der Kritik der praktischen Vernunft (1788) aufgerichtet wird, um später m der Metaphysik der Sitten (1797) seinen Ausbau nach der angewandten Seite zu empfangen. Wir haben es nur mit dem fertigen Systeme der kritischen Ethik zu tun.
1. Der ethische Standpunkt. Kants Ethik ruht auf seiner Erfahrungslehre, und zwar auf deren zweitem Bestandteil, der Lehre von den Ideen, genauer auf der Freiheitsidee (§ 38, 3). »Es gibt in der Welt eine Kausalität nach Freiheitsgesetzen.« Diese Thesis der dritten Antinomie, als regulatives Prinzip gedacht, ergibt den Standpunkt der Ethik. Die »transzendentale« Freiheit ist jedoch keineswegs einerlei mit der Willkür, so oder so zu handeln. Die Möglichkeit unserer Handlungen ist vielmehr, wie wir sahen, durch den »empirischen Charakter« des Subjekts, d.h. seine Kausalität nach Naturgesetzen, unverbrüchlich bestimmt. Wir könnten »eine so tiefe Einsicht haben, dass wir eines Menschen Verhalten auf die Zukunft mit Gewißheit, so wie eine Mond- oder Sonnenfinsternis ausrechnen könnten, und dennoch dabei behaupten, dass der Mensch frei sei«. Auch damit, dass die Bestimmungsgründe unseres Handelns als »innere, durch unsere eigenen Kräfte hervorgebrachte« Vorstellungen oder Begierden aufgewiesen werden, wird der Begriff der transzendentalen Freiheit nicht erreicht. Das ergäbe allenfalls eine psychologische »Freiheit«, wenn anders man dieses Wort von einer »bloß inneren Verkettung der Vorstellungen« brauchen will, die doch den Gesetzen der. Naturnotwendigkeit unterliegt und nicht besser ist als »die Freiheit eines Bratenwenders« oder einer Uhr, die auch, wenn sie einmal aufgezogen sind, von selbst ihre Bewegungen verrichten. Nur wenn wir von den Zeitbedingungen unserer Handlungen völlig absehen, sie dagegen der Beurteilung nach »objektiven Vernunftgründen« unterziehen, können wir von Freiheit im wahren Sinne reden. Es ist die Verschiedenheit des Stand- oder Gesichtspunkts, die den Unterschied der Erfahrungslehre von der Ethik ausmacht: dort der konstitutive, hier der regulative, dort das Gegebene, hier das Aufgegebene. Der erstere aber führt, sobald wir unserer Erkenntnis nicht willkürliche Schranken ziehen, unvermeidlich zum letzteren hin, den die Vernunft sich einzunehmen genötigt sieht, wenn sie »sich selbst als praktisch gelten will«.
Damit ist eine ganz neue Seinsart (Realität), eine neue, eigentümliche Gesetzmäßigkeit gewonnen, die freilich eine andere ist als »die des Zirkels«. Der Mensch »setzt sich dadurch in eine andere Ordnung der Dinge und in ein Verhältnis zu bestimmenden Gründen von ganz anderer Art«. Weiter erklären freilich läßt sich ein solcher Standpunkt nicht - denn erklären können wir nur, was wir auf Gesetze zurückführen können, und, wo Bestimmung nach Naturgesetzen aufhört, da hört auch alle Erklärung auf -, sondern nur noch verteidigen.
2. Der Boden der Ethik. Die Gesetzlichkeit dieses Sollens, das nicht Wirklichkeit ist, die neue Art von Kausalität, die mit der des Naturgesetzes nichts gemein hat, soll die Ethik erforschen. Das scheint eine bedenkliche Aufgabe für eine Ethik als Wissenschaft, - und das soll sie doch sein: denn die Philosophie aus dem bisherigen bloßen Herumtappen »in den sicheren Gang einer Wissenschaft zu bringen«, bezeichnet Kant in der Vorrede zur zweiten Auflage seiner Kr. d. r. V. immer wieder als seinen Zweck. Hier sieht sie sich »in der Tat auf einen mißlichen Standpunkt gestellt, der fest sein soll, unerachtet er weder im Himmel noch auf der Erde an etwas gehängt oder woran gestützt wird« Die Ideen wollten »den Boden zu jenen majestätischen sittlichen Gebäuden eben und baufest machen«, aber eben dieser Boden scheint uns jetzt unter den Füßen zu schwinden: zumal da die feste Grundlage der positiven Wissenschaften, welche die Erfahrungslehre in Mathematik, Mechanik und Naturbeschreibung besaß, hier anscheinend völlig fehlt. Nun, ganz so schlimm liegt die Sache doch nicht; Boden und Material für das zu errichtende Gebäude der Ethik sind in genügendem Maße und auch »bautest« genug vorhanden. In unserem Bewußtsein, sagt Kant, ist uns ein »unabweisbares«, »feststehendes«, »unleugbares« Faktum oder doch »gleichsam ein Faktum« gegeben, das sich »uns von selbst aufdringt« und »apodiktisch gewiß« ist: das Faktum der Menschenvernunft, d. i. einer »unvermeidlichen Willensbestimmung«, das »vor allem Vernünfteln über seine Möglichkeit und allen Folgerungen, die daraus zu ziehen sein möchten, vorhergeht«. Ja, dies Faktum ist für das »gemeinste Auge« ebenso ersichtlich wie für das des tiefsten Gelehrten, und die »Stimme der Vernunft mit Beziehung auf den Willen« ertönt dem gemeinsten Ohre so vernehmlich, so »unüberschreibar«, dass nur »die kopfverwirrenden Spekulationen der Schulen... dreist genug sind, sich gegen jene himmlische Stimme taub zu machen« und »der gemeinste und ungeübteste Verstand selbst ohne Weltklugheit damit umzugehen weiß« Im Sinne der transzendentalen Methode könnte man, Kant ergänzend, hinzufügen: Auch über Ethik existieren seit Jahrtausenden wissenschaftliche Sätze und Bücher, und jenes »bloße Faktum« ist durch die Arbeit unzähliger Menschengeschlechter zu einem Kulturfaktum der Menschheit in Moral, Recht und Religion erweitert worden. Wie wären Staats- und Rechtswissenschaft, Geschichte und Pädagogik denkbar ohne den ethischen Gesichtspunkt? Freilich ein großer methodischer Unterschied ist vorhanden: Dort liegen, wenigstens in Mathematik und Mechanik, fertige, unumstößliche Gesetze vor, hier (in der Ethik) ist das Gesetz selbst erst zu finden und zu formulieren. Ehe wir indes zu der Kantischen Formulierung des Sittengesetzes übergehen, ist seine Auffassung von der
3. Aufgabe einer wissenschaftlichen Ethik in kurzen Zügen zu entwickeln. Kants Ethik unterscheidet sich von allen bisherigen Begründungsversuchen der Ethik dadurch, dass sie lediglich formal sein, zunächst einmal eine reine Moralphilosophie herstellen will. In der Verfehlung gerade dieses Punktes sieht er »den veranlassenden Grund aller Verirrungen der Philosophie in Ansehung des obersten Prinzips der Moral« Schon die Vorrede zur Grundlegung wirft die Frage auf, ob es denn nicht »von der äußersten Notwendigkeit sei, einmal eine reine Moralphilosophie zu bearbeiten, die von allem, was nur empirisch sein mag und zur Anthropologie gehört, völlig gesäubert wäre«; wie ja auch Logik, Mathematik und Naturwissenschaft einen reinen und einen angewandten Teil kennen. Und die Vorrede zur Kritik der praktischen Vernunft erklärt, rückschauend auf die eben genannte Schrift: »Ein Rezensent, der etwas zum Tadel dieser Schrift sagen wollte, hat es besser getroffen, als er wohl selbst gemeint haben mag, indem er sagt: dass darin kein neues Prinzip der Moralität, sondern nur eine neue Formel aufgestellt worden... Wer aber weiß, was dem Mathematiker eine Formel bedeutet, die das, was zu tun sei, um eine Aufgabe zu befolgen, ganz genau bestimmt und nicht verfehlen läßt, wird eine Formel, welche dieses in Ansehung aller Pflicht überhaupt tut, nicht für etwas Unbedeutendes und Entbehrliches halten.« Das bedeutet, mit anderen Worten, nichts anderes als die Übertragung der transzendentalen Methode auch auf das Gebiet der Ethik. Bereits in der Erfahrungslehre *) bedeutete Form im Gegensatz zur Materie das Bestimmende, Bedingende, Apriorische, Gesetzmäßige an aller Erkenntnis. Dort wurden Raum und Zeit als die Formen der sinnlichen Anschauung, die Kategorien als die Formen des Denkens und die formalen Bedingungen der Erfahrung, der Verstand als der Quell der Gesetze der Natur, mithin der formalen Einheit der Natur, die Naturwissenschaft endlich als die ›natura formaliter‹ spectata bezeichnet; es wurden die Ausdrücke ›rein‹, ›a priori‹ und ›formal‹ häufig in gleichem Sinne gebraucht. Noch stärker tritt in der Ethik der Charakter des Formalen als des Gesetzgebenden, d. i. Gesetzerzeugenden hervor, wie wir dies nunmehr an Kants Entwicklung selbst sehen wollen.
4. Die Formulierung des Sittengesetzes. Wir könnten dabei mit der Grundlegung von dem Begriffe eines möglichen reinen Willens ausgehen, dessen »Ideen und Prinzipien« eine »Metaphysik der Sitten« untersuchen soll, während sie die Erörterungen der empirischen Beweggründe und Bedingungen des menschlichen Wollens und Handelns der Psychologie überläßt. Wir würden dann etwa mit dem berühmten Satze zu beginnen haben, der den ersten Abschnitt jener Schrift einleitet: »Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außerhalb derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille.« Da indes die Grundlegung, ihrem propädeutischen Zwecke gemäß, von der »gemeinen sittlichen Vernunfterkenntnis« ausgeht, um sich erst allmählich zur Kritik der praktischen Vernunft zu erheben, folgen wir, die wir die wichtigsten Grundbegriffe der Kantischen Ethik, wenn auch kurz, so doch in systematischem Zusammenhange zu entwickeln haben, lieber dem Gedankengange des Hauptwerkes, indem wir »von Grundsätzen aufsteigend, zu Begriffen und von diesen allererst womöglich zu den Sinnen gehen« Da der Transzendentalphilosoph auf dem schwierigen Felde der Ethik so »pünktlich«, ja »peinlich« verfahren muß, als »je der Geometer (Mathematiker) in seinem Geschäfte«, so ist der grundlegende erste Teil der Kritik der praktischen Vernunft in »Lehrsätze« mit »Folgerungen«, »Aufgaben«, »Erklärungen« und »Anmerkungen« geteilt. Auf das knappste Maß zusammengedrängt, läßt er sich in folgendem wiedergeben:
Die »praktischen« Grundsätze, welche Voraussetzung und Ausgangspunkt einer jeden Ethik sein müssen, können sein: 1. Maximen, d. i. subjektive Grundsätze, von dem einzelnen und für das einzelne Subjekt angenommen, ohne Allgemeingültigkeit; 2. praktische Gesetze, d. i. für den Willen jedes vernünftigen Wesens, selbst Gottes, gültige objektive Grundsätze. Nur die letzteren können selbstverständlich als Grundlage einer wissenschaftlichen Ethik in Betracht kommen (pr. V. § 1). Nun sind aber alle materialen praktischen Prinzipien, d.h. solche, die ein Objekt (Materie) des Begehrungsvermögens als Bestimmungsgrund des Willens voraussetzen, empirisch und von der Lust oder Unlustempfänglichkeit des einzelnen Individuums abhängig (§ 2). Sie fallen demnach sämtlich unter das Prinzip der Selbstliebe oder eigenen Glückseligkeit und können darum nimmermehr zu allgemeingültigen praktischen Gesetzen dienen; selbst eine allgemeine Einhelligkeit über sie wäre doch nur zufällig und besäße die Notwendigkeit nicht, die einem Gesetze zusteht (§ 3). Also bleibt für die gesuchten praktischen allgemeinen Gesetze als einziges Kriterium nur übrig: die bloße Form einer allgemeinen Gesetzgebung (§ 4). Ein Wille aber, der allein durch diese bloß gesetzgebende Form bestimmt wird, ist seinem Bestimmungsgrunde nach von dem Gesetze der Kausalität in der Natur unabhängig, d.h. frei »im strengsten, d. i. transzendentalen Verstande« (§ 5, vgl. oben 1). Und umgekehrt: Ein freier Wille kann nur jene gesetzgebende Form zum Bestimmungsgrunde seiner selbst haben (§ 6). Diese gesetzgebende Form ist das Grundgesetz der reinen praktischen Vernunft oder Sittengesetz und lautet demnach: Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne (§ 7). Endlich: Diese allgemeine Gesetzgebung ist des Menschen eigene Schöpfung, sie gründet sich auf die Autonomie des Willens, während alle materialen Moralprinzipien, selbst wenn man sie vom Willen Gottes ableitet, auf der Heteronomie (s. S. 232 unten) der Willkür beruhen (§ 8). So steht
5. die formale Ethik Kants in bewußtem und schärfstem Gegensatz zu jeder Art materialer Ethik, möge dieselbe sich nun auf das physische oder moralische Gefühl, die Erziehung oder die bürgerliche Verfassung, den Willen Gottes oder auch das Prinzip der Vollkommenheit als Bestimmungsgrund der Sittlichkeit berufen. Insbesondere die eudämonistische (nach heutigem Ausdruck) und die psychologische Ethik werden damit zurückgewiesen.
Wenn die »Materie«, d.h. »der Gegenstand, dessen Wirklichkeit begehrt wird«, zum Bestimmungsgrund des Willens gemacht wird, so kann das Verhältnis des wollenden Subjekts zu ihm nur das der Lust oder »Glückseligkeit« sein. Diese aber ist das Unbestimmteste, was es geben kann, und die Reinhaltung der Sittenlehre von der Glückseligkeitslehre daher »die erste und wichtigste Beschäftigung der reinen praktischen Vernunft« Selbst in ihren feinsten Gestalten, den geistigsten Freuden, edlen Wallungen und erhabenen Schwärmereien ist die Lust als Bestimmungsgrund abzuweisen, denn sie tut, auch in der »mindesten Beimischung«, der Stärke und dem Vorzug des Gesetzes Abbruch, wie das »mindeste Empirische« einer mathematischen Demonstration. Auch das moralische Gefühl soll zwar »bestmöglich kultiviert«, darf aber nie »als Grund untergelegt« werden, sonst würde das Gesetz selbst »gleichsam wie durch eine falsche Folie herabgesetzt und verunstaltet«, die moralische Gesinnung »in ihrer Quelle verunreinigt« werden; es darf »kein Richtmaß, sondern nur subjektive Wirkung« sein. Denn das Sittengesetz ist ein Ideal der Vernunft, die Glückseligkeit aber ein solches der Einbildungskraft oder, wie - Schiller noch stärker sagt, der Begierde.
Die formale Ethik stellt sich weiter in den noch allgemeineren Gegensatz zu aller psychologisch begründeten, zu den »gewohnten Prinzipien psychologischer Erklärungen, die insgesamt den Mechanismus der Naturnotwendigkeit zugrunde legen«. Daher leitet der kritische Philosoph auch das Sittengesetz nicht aus der bei den Metaphysikern so beliebten »Natur« oder dem »Wesen« des Menschen ab. Und das praktische a priori hat ebensowenig wie das theoretische etwas mit der Zeit zu tun - das moralische Gesetz »erkennt keinen Zeitunterschied an« -, sondern ebenso wie dort sind das Streng-Notwendige und Unbedingt- Allgemeine seine Kriterien und berührt auch hier die vielumstrittene Frage des Angeborenen oder Erworbenen den Transzendental-Philosophen nicht.
Endlich ist die reine Ethik streng und sorgfältig von der angewandten zu unterscheiden. Bereits in der Einleitung zur transzendentalen Logik (Kr. d. r. V. 79, vgl. auch 869 f.) wird »die reine Moral, welche bloß die notwendigen sittlichen Gesetze eines freien Willens enthält«, der »eigentlichen Tugendlehre« entgegengesetzt, »welche diese Gesetze unter den Hindernissen der Gefühle, Neigungen und Leidenschaften, denen die Menschen mehr oder weniger unterworfen sind, erwägt«, und welche »niemals eine wahre und demonstrierte Wissenschaft abgeben kann, weil sie ebensowohl als die angewandte Logik empirischer und psychologischer Prinzipien bedarf«. Außer der Transzendental-Philosophie selbst gibt es nur zwei »reine Vernunftwissenschaften«: reine Mathematik und reine Moral. Diese Gedanken werden, wie wir zum Teil schon im dritten Abschnitt dieses Paragraphen gezeigt haben, in der Grundlegung und der Kritik der praktischen Vernunft fortgesetzt. »Alle Moralphilosophie beruht gänzlich auf ihrem reinen Teile«; das sittliche Gesetz in seiner Reinigkeit und Echtheit - worin seine »Stärke« besteht - »ist nirgend anders als in einer reinen Philosophie zu suchen«: sonst entsteht »ein ekelhafter Mischmasch von zusammengestoppelten Beobachtungen, daran sich schale Köpfe laben«. Daher die sorgfältige Verwahrung vor jeder »empirischen Beimischung«, welche die formale Ethik nicht vertragen kann, ohne die »Evidenz« zu verlieren, die sie mit der reinen Mathematik teilt. »Man könnte der Sittlichkeit nicht übler raten, als wenn man sie von Beispielen entlehnen wollte.« »Nachahmung findet im Sittlichen nicht statt, und Beispiele dienen nur zur Aufmunterung.« Gerade, um sich nachher desto ungehemmter entfalten zu können, muß die Ethik zunächst in methodischer Reinheit begründet werden.
Literatur: H. Cohen, Kants Begründung der Ethik 1877, 2., erweiterte Auflage 1910 (vgl. § 72). - K. Vorländer, Die Kantische Begründung des Moralprinzips. Solinger Programm. 1889. Derselbe, Der Formalismus der Kantischen Ethik in seiner Notwendigkeit und Fruchtbarkeit. Marburg. Diss. 1893. A. Messer, Kants Ethik. 1904. Zur Einführung zu empfehlen auch: A. Buchenau, Kants Lehre vom kategor. Imperativ. Lpz. 1913. - Über die Entwicklung in der vorkritischen Periode: P Menzer, D. Entwicklung d. gang d. Kant. Ethik. Berl. Diss. 1897 mit Fortsetz. in Kantstud. II und III; K. Schmidt, Beitr. z. Entwicklung der Kant. Ethik. Marburg 1900.
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*) Vgl. oben § 32, 5. Näheres in meiner zu Anfang des § 39 angeführten Dissertation.