§ 41. Wirtschaften und Interesse


§ 41. Alles Wirtschaften wird in der Verkehrswirtschaft von den einzelnen Wirtschaftenden zur Deckung eigener, ideeller oder materieller, Interessen unternommen und durchgeführt. Auch dann natürlich, wenn es sich an den Ordnungen von wirtschaftenden, Wirtschafts- oder wirtschaftsregulierenden Verbänden [Kap. II, § 5] orientiert, – was merkwürdigerweise oft verkannt wird.

In einer sozialistisch organisierten Wirtschaft wäre dies nicht prinzipiell anders. Das Disponieren freilich würde in den Händen der Verbandsleitung liegen, die Einzelnen innerhalb der Güterbeschaffung auf lediglich »technische« Leistungen: »Arbeit« in diesem Sinn des Worts (Kap. II, § 15) beschränkt sein. Dann und solange nämlich, als sie »diktatorisch«, also autokratisch verwaltet würden, ohne gefragt zu werden. Jedes Recht der Mitbestimmung würde sofort auch formell die Austragung von Interessenkonflikten ermöglichen, die sich auf die Art des Disponierens, vor allem aber: auf das Maß des »Sparens« (Rücklagen) erstrecken würden. Aber das ist nicht das Entscheidende. Entscheidend ist: daß der Einzelne auch dann primär fragen würde: ob ihm die Art der zugewiesenen Rationen und der zugewiesenen Arbeit, verglichen mit anderem, seinen Interessen entsprechend erscheine. Darnach würde er sein Verhalten einrichten, und gewaltsame Machtkämpfe um Änderung oder Erhaltung der einmal zugewiesenen Rationen (z.B. Schwerarbeiterzulagen), Appropriation oder Expropriation beliebter, durch die Entgeltrationierung oder durch angenehme Arbeitsbedingungen beliebter Arbeitsstellen, Sperrung der Arbeit (Streik oder Exmission aus den Arbeitsstellen), Einschränkung der Güterbeschaffung zur Erzwingung von Änderungen der Arbeitsbedingungen bestimmter Branchen, Boykott und gewaltsame Vertreibung unbeliebter Arbeitsleiter, – kurz: Appropriationsvorgänge aller Art und Interessenkämpfe wären auch dann das Normale. Daß sie meist verbandsweise ausgefochten werden, daß dabei die mit besonders »lebenswichtigen« Arbeiten Befaßten und die rein körperlich Kräftigsten bevorzugt wären, entspräche dem bestehenden Zustand. Immer aber stände dies Interesse des Einzelnen – eventuell: die gleichartigen, aber gegen andere antagonistischen Interessen vieler Einzelner hinter allem Handeln. Die Interessenkonstellationen wären abgeändert, die Mittel der Interessenwahrnehmung andere, aber jenes Moment würde ganz ebenso zutreffen. So sicher es ist, daß rein ideologisch an fremden Interessen orientiertes wirtschaftliches Handeln vorkommt, so sicher ist auch: daß die Masse der Menschen nicht so handelt und nach aller Erfahrung nicht so handeln kann und also: wird.

In einer vollsozialistischen (»Plan«-)Wirtschaft wäre Raum nur für:

a) eine Verteilung von Naturalgütern nach einem rationierten Bedarfs plan, –

b) eine Herstellung dieser Naturalgüter nach einem Produktions plan. Die geldwirtschaftliche Kategorie des »Einkommens« müßte notwendig fehlen.

Rationierte Einkünfte wären möglich.

In einer Verkehrswirtschaft ist das Streben nach Einkommen die unvermeidliche letzte Triebfeder alles wirtschaftlichen Handelns. Denn jede Disposition setzt, soweit sie Güter oder Nutzleistungen, die dem Wirtschaftenden nicht vollverwendungsbereit zur Verfügung stehen, in Anspruch nimmt, Erwerbung und Disposition über künftiges Einkommen, und fast jede bestehende Verfügungsgewalt setzt früheres Einkommen voraus. Alle erwerbswirtschaftlichen Betriebs- Gewinne verwandeln sich auf irgendeiner Stufe in irgendeiner Form in Einkommen von Wirtschaftenden. In einer regulierten Wirtschaft ist die Sorge der Regulierungsordnung, normalerweise, die Art der Verteilung des Einkommens. (In Naturalwirtschaften ist hier nach der festgestellten Terminologie kein »Einkommen«, sondern sind Einkünfte in Naturalgütern und -leistungen da, welche nicht in einem Einheitstauschmittel abschätzbar sind).

Einkommen und Einkünfte können – soziologisch angesehen – folgende Haupt formen annehmen und aus folgenden typischen Hauptquellen fließen:

A. Leistungs-Einkommen und -Einkünfte (geknüpft an spezifizierte oder spezialisierte Leistungen).

I. Löhne:

1. frei bedungene feste Lohn-Einkommen und - Einkünfte (nach Arbeits perioden berechnet);

2. skalierte feste Einkommen und Einkünfte (Gehälter, Deputate von Beamten);

3. bedungene Akkordarbeitserträge angestellter Arbeiter;

4. ganz freie Arbeitserträge.

II. Gewinne:

1. freie Tauschgewinne durch unternehmungsweise Beschaffung von Sachgütern oder Arbeitsleistungen;

2. regulierte Tauschgewinne ebenso. In diesen Fällen (1 und 2): Abzug der »Kosten«: »Reinerträge«.

3. Beutegewinne;

4. Herrschafts-, Amtssportel-, Bestechungs-, Steuerpacht- und ähnliche Gewinne aus der Appropriation von Gewaltrechten.

Kostenabzug in den Fällen 3 und 4 bei dauerndem betriebsmäßigem Erwerb dieser Art, sonst nicht immer.

B. Besitzeinkommen und -Einkünfte (geknüpft an die Verwertung von Verfügungsgewalt über wichtige Beschaffungsmittel).

I. Normalerweise »Reinrenten« nach Kostenabzug:

1. Menschenbesitzrenten (von Sklaven oder Hörigen oder Freigelassenen), in Natura oder Geld, fest oder in Erwerbsanteilen (Abzug der Unterhaltskosten);

2. appropriierte Herrschaftsrenten (Abzug der Verwaltungskosten), ebenso:

3. Grundbesitzrenten (Teilpacht, feste Zeitpacht, in Natura oder Geld, grundherrliche Renteneinkünfte – Abzug der Grundsteuerkosten und Erhaltungskosten), ebenso

4. Hausrenten (Abzug der Unterhaltungskosten), ebenso

5. Renten aus appropriierten Monopolen (Bannrechten, Patenten – Abzug der Gebühren), ebenso

II. normalerweise ohne Kostenabzug:

6. Anlagerenten (aus Hingabe der Nutzung von »Anlagen« (Kap. II, § 11) gegen sogenannten »Zins« an Haushaltungen oder Erwerbswirtschaften).

7. Viehrenten, ebenso

8. Naturaldarlehns-»Zinsen« und bedungene Deputatrenten, in natura,

9. Gelddarlehns-»Zinsen«,

10. Hypothekenrenten, in Geld,

11. Wertpapierrenten, in Geld und zwar:

a) feste (sog. »Zinsen«),

b) nach einem Rentabilitätsertrag schwankende (Typus: sog. Dividenden).

12. Andere Gewinnanteile (s. A. II, 1):

1. Gelegenheitsgewinnanteile und rationale Spekulationsgewinnanteile,

2. rationale Dauer-Rentabilitätsgewinnanteile an Unternehmen aller Art.

Alle »Gewinne« und die »Renten« aus Wertpapieren sind nicht bedungene, bzw. nur in den Voraussetzungen (Tauschpreisen, Akkordsätzen) bedungene Einkommen. Feste Zinsen und Löhne, Grundbesitzpachten, Mieten sind bedungene Einkommen, die Herrschafts-, Menschenbesitz-, Grundherrschafts- und Beutegewinne gewaltsam appropriierte Einkommen oder Einkünfte. Besitzeinkommen kann berufloses Einkommen sein, falls der Beziehende den Besitz durch andere verwerten läßt. Löhne, Gehälter, Arbeitsgewinne, Unternehmergewinne sind Berufseinkommen; die anderen Arten von Renten und Gewinnen können sowohl das eine wie das andere sein (eine Kasuistik ist hier noch nicht beabsichtigt).

Eminent dynamischen – wirtschaftsrevolutionierenden – Charakters sind von allen diesen Einkommensarten die aus Unternehmer gewinn (A II, 1) und bedungenen oder freien Arbeitserträgen (A I, 3 und 4) abgeleiteten, demnächst die freien Tausch- und, in anderer Art, unter Umständen: die Beutegewinne (A II, 3).

Eminent statisch – wirtschaftskonservativ – sind skalierte Einkommen (Gehälter), Zeitlöhne, Amtsgewaltgewinne, (normalerweise) alle Arten von Renten.

Ökonomische Quelle von Einkommen (in der Tauschwirtschaft) ist in der Masse der Fälle die Tauschkonstellation auf dem Markt für Sachgüter und Arbeit, also letztlich: Konsumentenschätzungen, in Verbindung mit mehr oder minder starker natürlicher oder gesatzter monopolistischer Lage des Erwerbenden.

Ökonomische Quelle von Einkünften (in der Naturalwirtschaft) ist regelmäßig monopolistische Appropriation von Chancen: Besitz oder Leistungen gegen Entgelt zu verwerten.

Hinter allen diesen Einkommen steht nur die Eventualität der Gewaltsamkeit des Schutzes der appropriierten Chancen (s. oben Kap. II, § 1 Nr. 4). Die Beute- und die ihnen verwandten Erwerbsarten sind Ertrag aktueller Gewaltsamkeit. Alle Kasuistik mußte bei dieser ganz rohen Skizze vorerst noch ausgeschaltet werden.

 

Ich halte von R. Liefmanns Arbeiten bei vielen Abweichungen der Einzelansichten die Partien über »Einkommen« für mit am wertvollsten. Hier soll auf das ökonomische Problem gar nicht näher eingegangen werden. Die Zusammenhänge der ökonomischen Dynamik mit der Gesellschaftsordnung werden s.Z. stets erneut erörtert werden.


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Seite zuletzt aktualisiert: 28.09.2004 
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