§ 37. Bedeutung der selbständigen politischen Verbände für die Wirtschaft
§ 37. Abgesehen von der Geldverfassung liegt die Bedeutung der Tatsache, daß selbständige politische Verbände existieren, für die Wirtschaft, primär in folgenden Umständen:
1. darin, daß sie für den Eigenbedarf an Nutzleistungen die eigenen Angehörigen unter annähernd gleichen Umständen als Lieferanten zu bevorzugen pflegen. Die Bedeutung dieses Umstandes ist um so größer, je mehr die Wirtschaft dieser Verbände Monopolcharakter oder haushaltsmäßigen Bedarfsdekkungscharakter annimmt, steigt also derzeit dauernd; –
2. in der Möglichkeit, den Austauschverkehr über die Grenzen hinweg nach materialen Gesichtspunkten planmäßig zu begünstigen oder zu hemmen oder zu regulieren (»Handelspolitik«); –
3. in der Möglichkeit und den Unterschieden der formalen und materialen Wirtschaftsregulierung durch diese Verbände nach Maß und Art; –
4. in den Rückwirkungen der sehr starken Verschiedenheiten der Herrschaftsstruktur, der damit zusammenhängenden verwaltungsmäßigen und ständischen Gliederung der für die Art der Gebarung maßgebenden Schichten und der daraus folgenden Haltung zum Erwerbe; –
5. in der Tatsache der Konkurrenz der Leitungen dieser Verbände um eigene Macht und um Versorgung der von ihr beherrschten Verbandsangehörigen rein als solcher mit Konsum- und Erwerbsmitteln, und den daraus für diesen folgenden Erwerbschancen,
6. aus der Art der eigenen Bedarfsdeckung dieser Verbände: siehe den folgenden Paragraphen.