§ 40. Ökonomisches Interesse von Verbänden und Funktionären


§ 40. Für jede Verbandsbildung hat ferner die Wirtschaft dann eine ganz allgemeine soziologische Konsequenz, wenn die Leitung und der Verwaltungsstab, wie in aller Regel, entgolten werden. Dann ist ein überwältigend starkes ökonomisches Interesse mit dem Fortbestand des Verbandes verknüpft, einerlei ob seine vielleicht primär ideologischen Grundlagen inzwischen gegenstandslos geworden sind.

Es ist eine Alltagserscheinung, daß, nach der eigenen Ansicht der Beteiligten »sinnlos« gewordene, Verbände aller Art nur deshalb weiterbestehen, weil ein »Verbandssekretär« oder anderer Beamter »sein Leben (materiell) daraus macht« und sonst subsistenzlos würde.

Jede appropriierte, aber unter Umständen auch eine formal nicht appropriierte Chance kann die Wirkung haben, bestehende Formen sozialen Handelns zu stereotypieren. Innerhalb des Umkreises der (friedlichen und auf Alltagsgüterversorgung gerichteten) wirtschaftlichen Erwerbschancen sind im allgemeinen nur die Gewinnchancen von Erwerbsunternehmern autochthone, rational revolutionierende Mächte. Selbst diese aber nicht immer.

 

Z.B. haben die Courtage-Interessen der Bankiers lange Zeit die Zulassung des Indossaments obstruiert, und ähnliche Obstruktionen formal rationaler Institutionen auch durch kapitalistische Gewinn interessen werden uns oft begegnen, wenn sie auch sehr wesentlich seltener sind als namentlich die präbendalen, ständischen und die ökonomisch irrationalen Obstruktionen.


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