Zeitbestimmung
Zeitbestimmung. Die Regel des Verstandes, durch welche allein das Dasein der Erscheinungen „synthetische Einheit nach Zeitverhältnissen“ bekommen kann, „bestimmt jeder derselben ihre Stelle in der Zeit, mithin a priori und gültig für alle und jede Zeit“, KrV tr. Anal. 2. B. 2. H. 3. Abs. 3. Analogie (I 247—Rc 307). Die „Grundsätze der Bestimmung des Daseins der Erscheinungen in der Zeit, nach allen drei Modis derselben, dem Verhältnisse zu der Zeit selbst, als einer Größe (die Größe des Daseins, d. i. die Dauer), dem Verhältnisse in der Zeit, als einer Reihe (nacheinander), endlich auch in ihr, als einem Inbegriff alles Daseins (zugleich)“ sind die „[Analogien der Erfahrung](analogien der erfahrung)“ (s. d.). Vgl. Kausalität, Wechselwirkung, Schema, Objektiv, Sukzession.