Zusammenhang
Zusammenhang. Unter unsere Erfahrungen mengen sich Erkenntnisse, die ihren Ursprung a priori (s. d.) haben müssen und „die vielleicht nur dazu dienen, um unseren Vorstellungen der Sinne Zusammenhang zu verschaffen“, KrV 1. A. Einl. I (I 51 Anm.—Rc 46). Die Natur muß als Gegenstand der empirischen Erkenntnis der Form der Erscheinungen gemäß sein, weil sie sonst für uns nicht Natur wäre, „indem es unmöglich wäre, in ihr einen Zusammenhang zu finden, der unserem Vermögen, das Mannigfaltige der Erscheinungen in ein zusammenhängendes Bewußtsein zu bringen, gemäß wäre, sie mithin nicht erkennbar wäre“, N 5552. — Der Verstand stellt durch seine Kategorien (s. d.) und Grundsätze (s. d.) objektiven Zusammenhang her (s. Objekt), Erfahrung (s. d.) als einheitlichen Zusammenhang von Daten. Die Vernunft (s. d.) geht auf den systematischen „Zusammenhang aus einem Prinzip“ der Erkenntnisse. Die Urteilskraft (s. d.) beurteilt die Mannigfaltigkeit besonderer Erfahrungen und Gesetze nach einem (regulativen) Einheitsprinzip (s. Zweck). Die praktische Vernunft geht auf einheitlichen Zusammenhang im Wollen und in den praktischen Zwecken. Vgl. Einheit, Synthese, Verbindung, System, Erfahrung, Erkenntnis, Gesetz, Natur, Zweck, Verstand, Wahrheit, Wirklichkeit, Reproduktion.