Sache
Sache (res) bedeutet im Gegensatz zu Person s. a. Ding (s. d.). „Sache ist ein Ding, was keiner Zurechnung fähig ist.“ „Ein jedes Objekt der freien Willkür, welches selbst der Freiheit ermangelt, heißt daher Sache.“ (Kant, Met. d. Sitten I, XXIII.) Eine Sache ist also für Pflicht und Recht nicht empfänglich und darf deshalb auch zum bloßen Objekt und Mittel unseres Handelns gemacht werden. Vom Mißbrauch einer Sache läßt sich nur in dem Sinne sprechen, als dadurch die Rechte anderer verletzt werden; Sachenrecht ist daher nicht das Recht der Sachen, sondern das Recht an Sachen, das Recht des Privatgebrauchs einer Sache. Vgl. Person.