Charte Waldeck
Charte Waldeck, nach Gombert, Festg. meist im herabsetzenden Sinn gebrauchte Bezeichnung der preußischen Verfassung, hat ihren Namen nach dem Abgeordneten Franz Leo Waldeck erhalten, der im Juni 1848 zum Präsidenten des Verfassungsausschusses gewählt wurde und dabei eine ungemein eifrige Tätigkeit entfaltete. G. Eberty, Waldeck, ein Lebensbild S. 21 berichtet: „Das Werk, welches er mit der Kommission zu Stande brachte, wird von den Gegnern zum Hohn, seinen Freunden zur Genugtuung, von beiden aber mit Recht die Charte Waldeck genannt.“ Gombert belegt das Stichwort noch aus dem Jahre 1850. Jetzt ist es längst verklungen.