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Indemnität

Indemnität, ein Anfangs viel verspottetes Schlagwort, welches Bismarck im Jahre 1866 im Deutschen beflügelte, indem in der Thronrede vom 5. August dieses Jahres für die in der Konfliktszeit ohne Staatshaushaltsgesetz geführte Verwaltung nachträglich um Indemnität (d. h. Erklärung der Straflosigkeit) nachgesucht wurde. Siehe Bismarck, Polit. Reden 3, 50 und 65. Für die am 3. Sept. mit großer Mehrheit erteilte Indemnität wurde dann auch der königliche Dank ausgesprochen. (Ebda. S. 146.)

Der fremdländische Ausdruck erregte erhebliches Befremden. Das lehren besonders gut die polemischen Ergüsse im Kladd. dieses Jahres, z. B. S. 142: „Über den Sinn des Wortes "Indemnität“ ist in letzter Zeit vielfach gestritten worden. Endlich aber haben die konservativen Blätter etwas Licht über diesen schwierigen Gegenstand verbreitet. Der Kreuzzeitung zufolge stammt das Wort aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „demütige Anerkennung von Wohltaten". Das Nachsuchen von Indemnität aber sei eine im Grunde überflüssige Courtoisie der Regierung gegen den Landtag.“

Dazu S. 151 eine ergänzende satirische Auslassung unter der Spitzmarke: Noch einmal Indemnität!, worin von neuem gegen das „ganz fürchterliche Wort“, das der Zehnte kaum aussprechen könne, gestichelt wird. Vgl. S. 144 u. 162. Seit 1866 ist das Schlagwort in unserem parlamentarischen Sprachgebrauch fest eingebürgert (Siehe z. B. auch Bismarck 4, 35 f. und 289).

Übernommen wurde Sache und Wort unmittelbar aus dem englischen konstitutionellen Staatsleben. Murray 5, 196 belegt Act (or Bill) of Indemnity (abgeleitet von dem frz. indemnité, das wiederum aus dem lat. indemnitas gebildet ist) seit dem 17. Jahrhundert.