Justizmord
Justizmord prägte Ludw. von Schlözer 1782 zum Schlagwort für die an einem Schuldlosen vollzogene Hinrichtung, sei sie nun aus Justizirrtum oder auch vorsätzlich geschehen. Bald wird es für alle von unschuldig Verurteilten erlittenen schwereren Strafen gebraucht. So heißt es z. B. in Lucians Neuesten Reisen (1791) S. 313: „Sie sehen, dass ich die Laternenbelehrungen, die Greuelmorde eines Foulons und anderer, den Justizmord eines Favras, die Befreiung eines Vatermörders in Versailles und andere dergleichen Zügellosigkeiten eines galanten und höflichen Volks nicht einmal in Rechnung brachte, wiewohl sie Kannibalen Ehre machten.“ Der Ausdruck hatte sich also rasch eingebürgert. Vgl. von späteren Zeugnissen nur Arndt 2, 17 (1821): „In Deutschland vollends … war von jeher alles verabscheut, was wie die in den weiten Grenzen jenes Reichs verbotene Kabinettsjustiz aussah, wie schon der Ausdruck Justizmord beweist.“
Danach Justizmörder. Siehe Volksbl. 1848, 348: „Geschworene .. können, von augenblicklichen Erregungen hingerissen, ohne es zu wissen und zu wollen, Justizmörder werden.“