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Lebemann

Lebemann als schlagende Bezeichnung eines Genussmenschen wird von Hartwig Jeß, Langbein und seine Verserzählungen (1902) S. 174 eben diesem populären Belletristen Ernst Langbein zugeschrieben, der im ersten Band der „Feierabende“ (1794) S. 217 bemerkt: „Vielen Offizieren hingegen war er … nicht Lebemann genug.“ Dass der Ausdruck tatsächlich als eine Neuprägung empfunden wurde, wird durch eine Auslassung des Kritikers in der Neuen Allgem. Deutschen Bibliothek, und zwar im Anhang zum 1.—28. Bd. 1. Abt. S. 177 gezeigt: „Rezensent kann … nicht umhin, dem Verfasser mehr Aufmerksamkeit aus Korrektheit des Stils zu empfehlen … Was ist … ein Lebemann?“ Später liebt namentlich Goethe das Wort sehr, wie das DWb. an verschiedenen Belegen veranschaulicht. Vergl. auch Sanders 2, 231 b.