III. [Die subjektiven Unterschiede der Risikoquoten]
Alle Geldaufwendungen zu Erwerbszwecken zerfallen in zwei Kategorien: mit Risiko und ohne Risiko. Abstrakt betrachtet sind zwar in jeder einzelnen beide Formen enthalten, wenn man etwa vom reinen Hazardspiel absieht; denn auch die wildeste sonstige Spekulation muß zwar mit einer sehr starken Entwertung, aber doch nicht der Nullifizierung des Spekulationsobjektes rechnen, während andrerseits auch das solideste Erwerbsgeschäft immer irgendeinen Risikozusatz birgt. Praktisch aber kann in sehr vielen Fällen der letztere einfach als unendlich kleine Größe vernachlässigt werden, so daß man von jedem Geschäft sagen kann, es sei mit ihm entweder nichts riskiert, oder ein bestimmter Teil des Anlagekapitals, bzw. des Vermögens des Subjekts stehe auf dem Spiele. Nun scheint es vernünftig, die Größe dieses eventuell verlierbaren Einsatzes durch die beiden objektiven Faktoren bestimmen zu lassen: den Wahrscheinlichkeitsbruch des Verlustes und die Höhe des eventuellen Gewinnes. Es ist offenbar irrationell, 100 Mk. an ein Geschäft zu wagen, bei dem die Verlustchance = 1/2 ist und der höchstmögliche Gewinn 25 Mk. beträgt; es scheint aber unter allen Umständen rationell, unter den gleichen Bedingungen 20 Mk. zu wagen. Allein diese objektive Berechnung reicht tatsächlich nicht aus, die Vernunft oder Unvernunft in dem Risiko einer bestimmten Summe auszumachen. Es tritt vielmehr noch ein personaler Charakter hinzu: innerhalb jeder ökonomischen Lage gibt es einen gewissen Bruchteil des Besitzes, der vernünftigerweise überhaupt nicht riskiert werden darf, gleichgültig, eine wie hohe und wie wahrscheinliche Gewinnchance dafür einzutauschen wäre. Jenes verzweifelte Aufs-Spiel-Setzen des Letzten, das damit begründet zu werden pflegt, daß man »nichts mehr zu verlieren habe«, zeigt durch diese Begründung, daß man auf Rationalität des Verfahrens ausdrücklich verzichtet habe. Setzt man eine solche aber voraus, so tritt die Frage nach der objektiven Wahrscheinlichkeit des Gelingens einer Spekulation erst jenseits eines bestimmten Teilstriches innerhalb jedes Vermögens in ihr Recht. Das Quantum unterhalb dieser Grenze darf vernünftigerweise auch nicht um eine große zu gewinnende Summe und bei einer sehr geringen Verlustwahrscheinlichkeit aufs Spiel gesetzt werden, so daß diese objektiven, sonst das Recht des Risikos begründenden Faktoren hier ganz gleichgültig werden. Die Geldform der Werte verführt leicht zu einem Verkennen dieser wirtschaftlichen Forderung, weil sie jene in sehr kleine Abschnitte zerlegt und dadurch auch den Minderbegüterten in ein Risiko hineinlockt, in das er prinzipiell nicht eintreten dürfte. Dies hat sich z.B. äußerst charakteristisch an den Goldaktien über ein Pfund Wert gezeigt, die Minengesellschaften Transvaals und Westaustraliens ausgegeben haben. Durch ihren relativ sehr geringen Betrag und die sehr große Gewinnchance ist diese Aktie in Kreise gedrungen, die sonst der Börsenspekulation völlig fernbleiben mußten; einigermaßen ähnlich verhält es sich mit der italienischen Lotterie, während die moderne Aktiengesetzgebung vieler Staaten dieser Gefahr für den Volkswohlstand durch die Festsetzung eines ziemlich hohen Minimums für den Nennwert jeder zu emittierenden Aktie zu begegnen sucht. Wenn ein spekulativer Wert, Unternehmen, Anleihe usw. in sehr kleinen Anteilen angeboten wird, so täuscht die objektive Geringfügigkeit derselben, d.h. ihre Geringfügigkeit im Verhältnis zu dem Gesamtbetrage leicht darüber, daß sie subjektiv, d.h. im Verhältnis zu dem Vermögen des Erstehers, recht bedeutend sind. Und die weitere Tatsache, daß mit einer objektiv so kleinen Summe überhaupt ein spekulativer Gewinn zu machen ist, läßt manchen vergessen, daß seine Verhältnisse ihm nicht das Risiko dieser Summe erlauben. Das Tragische dabei ist, daß Leute, deren Einkommen nur das Existenzminimum gewährt und die deshalb überhaupt nichts riskieren dürften, solchen Versuchungen gerade am stärksten unterworfen sind. Nicht nur der auf Wahrscheinlichkeit basierte Gewinn ist demjenigen, dessen Lage einen solchen eigentlich am nötigsten macht, gerade durch die Logik dieser Lage versagt, sondern auch die auf Wahrscheinlichkeit basierte Sicherung gegen Verluste, die gerade diese Lage am wenigsten ertragen kann. Von der Versicherung der Dienstherrschaften, durch die sie sich die gesetzliche Verpflegung der Dienstboten in Krankheitsfällen für eine relativ kleine Prämie abkaufen, machen gerade ärmere Familien oft keinen Gebrauch. Ihnen zwar ist die Versorgung der erkrankten Dienstboten besonders schwer, und doch lassen sie es gerade darauf ankommen, weil bei sehr geringem Einkommen der sichere Aufwand einer kleinen Summe unerträglicher erscheint, als die bloße Chance eines viel höheren - so irrationell dies auch rein rechnerisch sein mag. Ersichtlich liegt innerhalb des Einkommens oder Vermögens jene Grenze, von der an das Risiko wirtschaftlich zu rechtfertigen ist, um so niedriger, d.h. sie läßt einen um so größeren Teil für spekulative Zwecke frei, je besser die Persönlichkeit situiert ist - und zwar nicht nur einen absolut größeren, was sich von selbst versteht, sondern auch einen relativ, d.h. im Verhältnis zum Gesamteinkommen größeren. Auch besteht diese Differenz nicht etwa nur zwischen ganz hohen und ganz tiefen pekuniären Lagen, sondern schon geringe Differenzen derselben können unter übrigens gleichen Umständen die Rechtfertigung differenter Risikoquoten merkbar machen. Dies ist nicht nur ein weiterer Beitrag zu dem oben behandelten Superadditum des Reichtums - denn offenbar hat ein Vermögen um so größere Chance, sich zu vermehren, ein je größerer Teil davon ohne Erschütterung der ökonomischen Existenz des Besitzers spekulativ angelegt werden kann - sondern es zeigt auch, wie das Geld durch die bloßen Unterschiede seiner Quantität einen ganz verschiedenen qualitativen Charakter annimmt und das wirtschaftliche Geldwesen qualitativ ganz verschiedenen Formen unterstellt. Die ganze äußere, ja innere Bedeutung einer Geldsumme ist eine andere, je nachdem sie unterhalb oder oberhalb jenes Teilstriches steht; welches von beiden aber der Fall ist, hängt ausschließlich davon ab, mit welchem Quantum sonst vorhandenen Geldbesitzes zusammen sie das Vermögen des Besitzers ausmacht. Mit dem Wechsel seines Quantums gewinnt es völlig neue Qualitäten.