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III. [Bedeutung der personalen Einheit des Besitzers]

 

Diese Tatsache hat eine zwar selbstverständliche, aber der Erörterung dennoch bedürftige Voraussetzung. Man kann jene selbst doch so ausdrücken: jede Geldsumme hat, auf eine Mehrheit von Personen verteilt, eine andere qualitative Bedeutung, als wenn sie sich in einer Hand befindet. Die Einheit der Persönlichkeit ist also das Korrelat oder die Bedingung für alle Quantitätsunterschiede des Besitzes und ihre Bedeutung; das Vermögen juristischer Personen steht ersichtlich wegen der Einheitlichkeit seiner Verwaltung in der hier fraglichen funktionellen Hinsicht auf derselben Stufe. Auch wo man von einem Volksvermögen spricht, ist das nur möglich, insofern man das Volk als ein einheitliches besitzendes Subjekt denkt, bzw die auf die einzelnen Bürger verteilten Besitze durch die Wechselwirkung, die sie innerhalb der nationalen Wirtschaft eingehen, als so einheitlich vorstellt, wie das Vermögen eines Individuums durch solche Wechselwirkungen (Einteilung, Rücksichten der Einzelaufwendung auf das Ganze, Balance zwischen Einnahme und Ausgabe usw.) zu einer praktischen Einheit zusammengeht. Das Geld, als ein nur seiner Quantität nach bedeutsamer Wert, tritt an sich in einem extensiven Nebeneinander auf, so daß jede Summe, um eine zu sein, um als Einheit zu wirken, eines ihr äußerlichen Prinzips bedarf, das die einzelnen Teilquanten in Zusammenhang und Wechselwirkung, kurz, in eine Einheit zwingt. Wie die einzelnen Vorstellungsinhalte dadurch das Bild einer Welt ergeben, daß sie sich in einer persönlichen Bewußtseinseinheit zusammenfinden, und wie eben dadurch die Summe der Weltelemente mehr als eine bloße Summe wird, jeder Teil und das Ganze eine neue Bedeutung über das bloße Nebeneinander hinaus erhält: so wirkt die Einheit des persönlichen Besitzers auf das Geld und verleiht dem durch sie zusammengehaltenen Quantum erst jene Möglichkeit, sein Mehr oder Weniger in qualitative Bedeutung umzusetzen. Der Erkenntniswert hiervon wird vielleicht im Anschluß an eine Bestimmung der Grenznutzentheorie deutlicher. Man kann dieselbe doch etwa folgendermaßen kurz zusammenfassen. Jegliches Teilquantum eines Gütervorrates hat den Wert des am niedrigsten bewerteten, d.h. zur entbehrlichsten Nutzung verwandten Teiles. Denn wenn ein beliebiger Teil verloren ginge, so würde man vernünftigerweise mit dem Rest alle wichtigeren Bedürfnisse decken und nur das unwichtigste ungedeckt lassen; welcher Teil also auch entbehrt werden müßte, es wäre der unwichtigste. Der Wert eines Gütervorrates ist also nicht bestimmt durch den Nutzen, den man tatsächlich aus ihm zieht, d.h. nicht durch die Summe der sehr verschieden hohen Nutzungen seiner einzelnen Bestandteile, sondern durch den Nutzen des am wenigsten nutzbaren Teiles, multipliziert mit der Anzahl solcher gleich großen Teile überhaupt. Von dieser Theorie wird nun ganz allgemein eine Ausnahme zugegeben, nämlich da, wo eine Summe von Gütern eine Einheit bildet und als solche einen gewissen Nutzeffekt entfaltet, der nicht gleich der Summe der Nutzungen ihrer einzelnen Teile ist. Es habe z.B., so hören wir, der Bestand eines Waldes einen Einfluß auf Klima und Witterung, damit auf die Bodenfruchtbarkeit, die Gesundheit der Bewohner, die Beständigkeit eines Teiles des Volksreichtums usw., kurz, er habe als ganzer einen Wert, von dem kein noch so geringer; Bruchteil gerechnet werde, wenn man den Nutzen des einzelnen Baumes anschlüge. So sei auch der Wert einer Armee nicht nach dem Grenznutzen des einzelnen Soldaten, der eines Flusses nicht nach dem Grenznutzen der einzelnen Wassertropfen zu beurteilen. Der hiermit gezeichnete Unterschied ist auch derjenige, der für das Vermögen eines Individuums gilt. Eine Million, im Besitz eines Menschen, verschafft ihm nicht nur ein Ansehen und eine soziale Qualifikation, die etwas ganz anderes ist, als das tausendmalige Vielfache der entsprechenden Bedeutung eines Besitzers von tausend Mark; sondern, diese subjektive Folge begründend, ist der objektive wirtschaftliche Wert einer Million nicht aus dem Grenznutzen etwa ihrer tausend Teile zu tausend Mark zu berechnen, sondern bildet eine darüber stehende Einheit, wie der Wert eines einheitlich handelnden Lebewesens über dem seiner einzelnen Glieder. Ich habe im vorigen Kapitel ausgeführt, daß der Geldpreis eines Gegenstandes, aus wie vielen Münzeinheiten er auch bestehe, dennoch als eine Einheit wirke: eine Million Mark, sagte ich, seien zwar an und für sich ein bloß additionales Konglomerat zusammenhangsloser Einheiten; dagegen als Wert etwa eines Landgutes seien sie das einheitliche Symbol, Ausdruck oder Äquivalent seiner Werthöhe und absolut nicht ein bloßes Nebeneinander einzelner Werteinheiten. Diese sachliche Bestimmung findet hier nun ihr personales Korrelat: die Beziehung auf die Einheit einer Person verwirklicht die Quantität des Geldes als Qualität, seine Extensität als Intensität, die aus dem bloß summierenden Nebeneinander seiner Bestandteile nicht erzielbar wäre.

 


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