Drittes Kapitel.
Auf der Universität
Immatrikulation
Lange Mulusferien, wie heute, gab es für die Königsberger Fridericianer nicht. Schon am 24 September 1740 wurde der 16 jährige "Emanuel Kandt" in die Liste der akademischen Bürger seiner Vaterstadt aufgenommen, wegen seiner Jugend jedoch von dem greisen Rektor und Professor Orientalium J. B. Hahn nicht vereidigt, sondern bloß durch Handschlag auf den vorgelesenen Eid verpflichtet. Jugendliches Alter der angehenden Studierenden war übrigens damals beinahe die Regel, auch außerhalb Königsbergs: fast alle unsere berühmten Denker des: 18. Jahrhunderts haben schon mit 16 bis 17 Jahren die Hochschule bezogen; das begann erst seit Einführung der Abiturientenprüfung in Preußen 1787 allmählich anders zu werden. Statt dessen mußten damals die "zu Immatrikulierenden", wenn sie nicht Söhne wohlhabender Eltern waren, die von vornherein ihre, Kinder völlig aus eigenen Mitteln erhalten zu wollen erklärten, sich beim Dekan ihrer Fakultät prüfen und von ihm ein testimonium initiationis ausstellen lassen, das denn auch unser Immanuel bei dem philosophischen Dekan Prof. Langhansen mit Leichtigkeit bekommen hat; war doch die von F. A. Schultz entworfene Prüfungsordnung *) auf einen gewesenen Fridericianer wie zugeschnitten. Die gegen neun Taler kostende Immatrikulation erfolgte bei ihm nicht, wie bei mehreren anderen seiner Genossen, unentgeltlich: ein Beweis, dass die Verhältnisse seines Vaters noch nicht ganz schlecht gewesen sein können, oder aber, dass er seinen Stolz darein setzte, nicht als arm zu erscheinen.
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*) Die näheren Bestimmungen s. Vorländer, Kants Leben (1911), S. 15 f.