Saubengels


Mit Recht wird man von mir ein objektives Urteil über den durch das Wort »Saubengels« im deutschen Reichstag hervorgerufenen Journalistenstreik nicht erwarten. Ich bin in dieser Sache durchaus befangen und bis zur fixen Idee hat sich in mir die Überzeugung entwickelt, dass die Kultur, die von der Presse verbreitet wird, eine Saubengel-Kultur ist. Ich weiß nicht, ob der Zentrumsabgeordnete, der den Ausdruck gebraucht hat, diese Anschauung ausdrücken wollte, oder ob er bloß einzelnen Personen, die für die Gemeingefährlichkeit der Sache nicht verantwortlich sind, Unrecht getan hat. Wenn aber selbst dies der Fall war, so bin ich der Ansicht, dass die Abwehr der Berliner Journalistentribüne und die internationale Unterstützung, die sie gefunden hat, so ziemlich das Ausmaß der Frechheit bezeichnet, dessen sich die bewohnte Erde zu den Leuten versehen mußte, die sogar den journalistischen Beruf verfehlt haben. Denn dieser bedeutet die Pflicht, einem zahlenden Publikum mit Meinungen und Tatsachen aufzuwarten. Und nicht die Gefälligkeit gegenüber den der Kritik ausgesetzten Personen und den der Meldung würdigen Ereignissen. Hinter dem Journalistenstreik steht der erpresserische Dünkel aller mit Druckerschwärze hantierenden Individuen, dass die Publizität ein Verhältnis zwischen dem Schreibenden und dem Beschriebenen und nicht bloß ein Verhältnis zwischen dem Schreibenden und dem Lesenden sei. Diese Wahnvorstellung könnte in jedem einzelnen Falle vernichtet werden, wenn nicht in jedem einzelnen Falle das noch viel Ungeheuerlichere erlebt würde, dass sie gerade von jenen genährt wird, die ihr mit dem Schuhabsatz ins Gesicht treten sollten, von den der Kritik ausgesetzten Personen. Sie gehen durchaus auf die Ansicht ein, dass es nicht auf die Taten, sondern auf die Meldungen ankomme. Wenn die Journalisten zu schreiben aufhören, so hören jene auf, zu handeln. Der deutsche Reichstag schweigt, und der Reichskanzler schweigt, weil die Parlamentsberichterstatter die Federn niedergelegt haben. Ein Schimpfwort ist gefallen, und die Folge ist, dass sich die beschimpfte und die beschimpfende Partei zu einem Bündnis gegen das Publikum vereinigen. Und es finden sich Geister, denen die Einstellung des Parlamentarismus hier durch die Zerstörung des Prinzips der »Öffentlichkeit«, auf dem er basiere, begründet scheint. Das heißt also, dass keine Gerichtsverhandlungen mehr stattfinden können, weil die Gerichtssaalreporter am Erscheinen verhindert sind, und dass keine Eisenbahnzüge mehr abgehen, weil der Eisenbahnbetrieb doch »öffentlich« ist und die Redaktionen — setzen wir den absurden Fall — beschlossen haben, die Fahrplaninserate abzulehnen. Aus dem Recht der Öffentlichkeit zur Teilnahme an staatlichen Handlungen wurde eine conditio sine qua non für die staatlichen Handlungen. Die »Öffentlichkeit« besteht in der Anwesenheit von Reportern. Selbst Ausschluß der Öffentlichkeit bei Gerichtsverhandlungen bedeutet bei uns noch Zulassung der Reporter, aber wenn die Reporter sich freiwillig zurückziehen, kann auch eine öffentliche Gerichtsverhandlung nicht mehr stattfinden. Unter allen Umständen wird die Öffentlichkeit, auf die es ankommt, dumm gemacht. Aber die Öffentlichkeit will ja gar nichts anderes. In Berlin erscheinen die Blätter ohne Parlamentsnachrichten, und das Publikum sagt nicht: Wir haben abonniert und eure Verpflichtung, die bestellte Ware zu liefern, wird davon nicht tangiert, ob einer eurer Heimarbeiter euch in eurer Ehre verletzt hat. Was geht uns überhaupt eure Ehre an? Die Informiertheit ist eure Ehre, und ihr könnt beleidigt sein, wenn ihr die Ermordung eines Präsidenten der französischen Republik verschlafen habt, oder wenn ihr eine Rede des Herrn Gröber nicht so richtig wiedergegeben habt, wie es sich gebührt, aber nicht, wenn er euch Saubengels genannt hat. Jetzt erst seid ihr beleidigt, weil ihr ohne Nachrichten erscheint! ... Nein, so spricht das Publikum nicht. Die Abonnenten lassen sichs gefallen, dass es keine Meldungen gibt. Aber sie sind auch Staatsbürger und lassen sichs gefallen, dass es keinen Fortschritt gibt, der gemeldet werden könnte. Sie lassen sichs gefallen, dass die von ihnen bezahlten Abgeordneten und Beamten schweigen, weil die von ihnen bezahlten Journalisten schweigen. Man stelle sich vor, dass ein Lakai die Kleider der Herrschaft zu putzen sich weigert, weil der Schneider, der sie lieferte, ihn gekränkt hat, und dass der Schneider darauf erklärt, er liefere der Herrschaft keine Kleider mehr, solange der Lakai sie nicht putze. Und man stelle sich vor, dass die Herrschaft sich das gefallen läßt und nackt ausgeht. Oder der Diener weigert sich das Essen zu servieren, weil die Köchin grob war, und die Köchin hört zu kochen auf, weil die Speisen ja doch nicht auf den Tisch kommen. Und die Herrschaft schmeißt nicht beide Teile hinaus, sondern verhungert ... Schauspieler müssen spielen, auch wenn den Kritikern die Freikarten entzogen wurden. Aber Fürst Bülow schwieg, weil die Presse nicht vertreten war. Bismarck hätte gesprochen, und zwar über den Größenwahn der Leute, die ihren Beruf verfehlt haben. Und wenn Moltke schwieg, so war das nicht die Folge eines Journalistenstreiks. Aber Bülow verzichtete auf das Wort, weil keine Reporter da waren. Am andern Tag sprach er, weil der Kronprinz da war. Der Kronprinz hätte es sonst dem Kaiser verweigern können, in den Reichstag studienhalber zu gehen, weil der Kanzler schweigt. Und der Kaiser hätte die Regierung niederlegen können, solange der Kronprinz nicht studieren will, weil der Kanzler schweigt, solange die Reporter streiken. Wiewohl die Aussicht, dass in Deutschland künftig nur mehr Seine Reden veröffentlicht werden, viel Verlockendes hat... Dass in Wien keine Raubmörder mehr erwischt werden, wenn die Presse beschließt, die Nachrichten über die verdienstvolle Tätigkeit des Chefs des Sicherheitsbureaus zu unterdrücken, darauf sind wir gefaßt und bereiten uns auf diesen Aus-nahmszustand seit langem vor. Aber auf die Einführung des Absolutismus wegen Streiks der Parlamentsreporter war die deutsche Öffentlichkeit nicht vorbereitet. Sie hat wieder einmal zugelernt und weiß jetzt, dass die Weltgeschichte aufhören muß, wenn sichs die Staatsmänner mit den Stenographen verderben. »So gut, wie heute einer ungeniert die deutsche Presse beschimpfen kann, ebenso gut könnte schon morgen jehiand ein fremdes Heer oder eine fremde Flotte oder gar einen fremden Herrscher beschimpfen«, so hätte, meint ein deutsches Blatt, der Reichskanzler sprechen müssen. Aber dann könnte wenigstens ein Krieg ausbrechen, der doch ausgeschlossen wäre, wenn man zum Beispiel die Kriegsberichterstatter beleidigt hätte ... Die Weltgeschichte beruht eben auf einem Austausch von Gefälligkeiten zwischen den sechs Großmächten und der siebenten. Abgeordnete sind dazu da, »Informationen« zu liefern, die man ans Publikum weitergibt. »In übertriebener Auffassung der Mitteilungspflicht glaubt man Nachrichten durch Hochachtung honorieren zu müssen. Was Wunder, wenn schließlich derart umworbene Informationsquellen sich als die Spender alles Heils betrachten und auf jene hinabblicken, die, um zu schöpfen, sich bücken.« So schreiben jetzt die Journalisten über die Abgeordneten. Aber die Leser fühlen nicht, wie gut sich diese Erkenntnis auf ihr eigenes Verhältnis zu den Journalisten anwenden läßt. In Deutschland und in Österreich. Auch hier, heißt es, seien die Beziehungen zwischen Parlament und Presse noch nicht geregelt, »wenngleich in letzter Zeit das Gleichgewicht einigermaßen hergestellt ist«. Wenn sich nämlich hierzulande ein Journalist bücken will, um in einem Abgeordneten verehrungsvoll zu verschwinden, so findet er ihn nicht; denn dieser hat sich Gottseidank schon zu dem Journalisten gebückt und ward nicht mehr gesehn. Ein Berichterstatterstreik — so wohltuend die Lahmlegung der journalistischen wie der parlamentarischen Tätigkeit bei uns wäre — ist hier unmöglich. Er würde auch das Bild der Situation kaum verändern. Denn wenn sich schon ein Abgeordneter dazu aufraffte, »Saubengels« hinaufzurufen, ich glaube nicht, dass deshalb Herr Mendl Singer aufhören würde, nicht schreiben zu können.

 

 

Nr. 249, IX. Jahr

31. März 1908.


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