816. Jammer¹⁾. Klage²⁾. Wehklage³⁾.
Klage ist der Ausdruck eines Schmerzes überhaupt, mag es ein geringer oder großer Schmerz, mag die Äußerung desselben eine ruhigere oder lebhaftere sein. Jammer bezeichnet eigentlich das Leid und Elend selbst und zwar ein schweres, dann aber auch den Ausdruck eines solchen hochgradigen Schmerzes; da aber die Äußerung eines derartigen Schmerzes gewöhnlich eine laute und lebhafte ist, so bezeichnet endlich Jammer auch die erregte, laute und in hohem Grade lebhafte Äußerung eines Schmerzes überhaupt. Ein Kind jammert z. B. oft schon bei einem geringen Schmerze. Die Wehklage steht in der Mitte zwischen der Klage und dem Jammer, ist aber dem letzteren näher als der ersteren. Sie ist laut und lebhaft, hält sich aber doch immer innerhalb des Maßes und der Würde, was der Jammer nicht tut. Die Klage äußert sich durch zusammenhängende Rede, sie beschreibt das Unangenehme ihres Zustandes und setzt die Ursachen ihres Gefühls auseinander; die Wehklage bricht in schmerzhafte Ausrufe aus; der Jammer verzehrt sich in Seufzern, Stöhnen und unartikulierten Lauten. Ferner ist noch ein wichtiger Unterschied der, daß die Klage auf Abhilfe hofft und diese herbeizuführen strebt, während die Wehklage und der Jammer entweder an der Abhilfe verzweifeln oder überhaupt erst da auftreten, wo Abhilfe unmöglich ist, wie bei Todesfällen u. ähnl.