1312. Überblick¹⁾. Übersicht²⁾.
Übersicht ist der allgemeinere Ausdruck und bezeichnet, daß man einen Gegenstand in seiner ganzen Gestalt und Ausdehnung überschaut; aufs Geistige übertragen drückt es aus, daß man einen Gegenstand seinen Hauptzügen und wesentlichen Punkten nach überblickt oder auch in solcher Weise darstellt, z. B. Inhaltsübersicht. Überblick ist ein rasches Überschauen, sowie die Fähigkeit zu einem solchen. Wer die Bücher eines kaufmännischen Geschäfts rasch durchfliegt, hat zwar keine ins einzelne gehende Übersicht, aber doch einen Überblick über den Stand des Geschäfts gewonnen. Ein Verwalter, Prokurist usw. stellt dagegen für seinen Herrn am Schlüsse eines Jahres eine sorgfältige Übersicht der Einnahmen und Ausgaben zusammen. Ein Feldherr muß einen guten Überblick besitzen, wenn er Erfolg haben soll. Der Geistesgegenwärtige erfaßt mit schnellem Überblick die jeweilige Lage, in der er sich befindet. Daher versteht man unter Überblick auch ein den Gegenstand beherrschendes Überschauen, diese Nebenbedeutung liegt in Übersicht nicht.