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1314. Überführen¹⁾. Überreden²⁾. Überweisen³⁾. Überzeugen⁴⁾.

1) To convict.
2) To persuade.
3) To convict, attaint.
4) To convince.
1),3) & 4) Convaincre.
2) Persuader.
1),3) & 4) Convincere.
2) Persuadere.

Man kann auch sich selbst von etwas überzeugen und überreden, aber nur einen andern überweisen und überführen. Man kann nur durch gründliche Beweise überzeugen, überweisen und überführen; überreden (vgl. Art. 438) kann man auch durch täuschende Scheingründe. Ferner überzeugt man jemand auch von allgemeinen Wahrheiten; man überweist und überführt aber nur von Tatsachen, und zwar nur von solchen, die freie Handlungen sind. Einer Handlung überführen und überweisen kann man aber nur den Urheber selbst; davon überzeugen kann man aber auch andere als den Urheber. Endlich überzeugt und überredet man auch jemand, daß er etwas Gutes getan habe; man überweist und überführt aber nur den, der einen Fehler oder überhaupt etwas Böses begangen hat. So überführt oder überweist man einen Zweifler seines Irrtums, einen Lügner der Lüge usw. Überführen bezieht sich mehr auf die Augenscheinlichkeit; überweisen mehr auf die Gründlichkeit des Bewiesenen; doch ist überführen gegenwärtig üblicher als überweisen.