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1343. Unrecht¹⁾. Beleidigung²⁾.

1) Wrong.
Tort.
Torto (ingiustizia).
2) Injury.
Injure.
Ingiuria.

Unrecht (eig. das, was nicht recht, nicht seinem Zwecke gemäß ist, vgl. Art. 410) bezeichnet eine Handlung von seiten ihrer Gesetzwidrigkeit, Beleidigung (vgl. Art. 284) von Seiten des Schadens oder überhaupt des Übels, das der Person des Beleidigten dadurch zugefügt wird. Unrecht wird von allen gesetzwidrigen Handlungen, auch von solchen gesagt, die den Pflichten gegen uns selbst zuwiderlaufen, eine Beleidigung kann man nur einem anderen zufügen.