1334. Unbill¹⁾. Unbilde²⁾. Unrecht³⁾.
Unrecht ist jede rechts- oder gesetzwidrige Handlung. Durch das Unrecht wird immer eine Pflicht verletzt, sei es gegen uns selbst, sei es gegen andere. Die Unbilde (mhd. das unbilde, Unrecht, Ungeziemendes, das Substantiv zu mhd. unbil, unbillîch, ungemäß, ungerecht ist) oder, mit abgeworfenem d, die Unbill ist eine ungemäße Handlung, durch die ein anderer verletzt oder gekränkt wird. Sie ist noch kein Unrecht, sondern sie verstößt nur gegen die Gesetze der Billigkeit. So kann sogar zuweilen eine buchstäbliche Anwendung eines Gesetzes, die doch gewiß dem bestehenden Rechte entspricht, eine Unbill enthalten. Ein Arbeitgeber handelt unbillig, wenn er alte, verdiente Arbeiter, die es den jüngern nicht mehr gleich tun können, ohne weiteres entläßt. „Und so still ich auch bin und war, so hat in der Brust mir | doch sich gebildet ein Herz, das Unrecht hasset und Unbill.“ Goethe, Herm. u. Dor. IV. Unbill ist gegenwärtig die übliche Form der Schrift- und Umgangssprache, Unbilde ist nur in dichterischer und gehobener Sprache üblich. Der Plural: die Unbilden gilt aber zugleich mit als Plural zu Unbill, z. B. zahlreiche Unbilden widerfuhren dem Volke. Unbilde bezeichnet auch etwas Widerwärtiges überhaupt, z. B. die Unbilden der Witterung. Unrecht kann in diesem Sinne nicht stehen.