Limitative Urteile
Limitative Urteile. In der transzendentalen Logik müssen „unendliche“ (limitative) Urteile von den bejahenden unterschieden werden, obgleich sie in der allgemeinen Logik mit Recht zu den letzteren mit gerechnet werden. Denn die transzendentale Logik betrachtet das Urteil auch nach dem Werte oder Inhalt der logischen Bejahung vermittelst eines bloß verneinenden Prädikats und nach dem Gewinn für die Erkenntnis durch dieselbe. „Hätte ich von der Seele gesagt, sie ist nicht sterblich, so hätte ich durch ein verneinendes Urteil wenigstens einen Irrtum abgehalten. Nun habe ich durch den Satz: die Seele ist nichtsterblich, zwar der logischen Form nach wirklich bejaht, indem ich die Seele in den unbeschränkten Umfang der nichtsterbenden Wesen setze. Weil nun von dem ganzen Umfange möglicher Wesen das Sterbliche einen Teil enthält, das Nichtsterbliche aber den anderen, so ist durch meinen Satz nichts anderes gesagt, als daß die Seele eines von der unendlichen Menge der Dinge sei, die übrig bleiben, wenn ich das Sterbliche insgesamt wegnehme. Dadurch aber wird nur die unendliche Sphäre alles Möglichen insoweit beschränkt, daß das Sterbliche davon abgetrennt und in dem übrigen Umfang ihres Raumes die Seele gesetzt wird. Dieser Raum bleibt aber bei dieser Ausnahme noch immer unendlich, und können noch mehrere Teile desselben weggenommen werden, ohne daß darum der Begriff von der Seele im mindesten wächst und bejahend bestimmt wird“, KrV tr. Anal. § 9 (I 123 f.—Rc 143 f.). „Das unendliche Urteil zeigt nicht bloß an, daß ein Subjekt unter der Sphäre eines Prädikates nicht enthalten sei, sondern daß es außer der Sphäre desselben in der unendlichen Sphäre irgendwo liege; folglich stellt dieses Urteil die Sphäre des Prädikates als beschränkt vor.“ „Alles Mögliche ist entweder A oder Non A. Sage ich also: etwas ist Non A, z. B. die menschliche Seele ist nicht sterblich, einige Menschen sind Nichtgelehrte u. dgl. m.; so ist dies ein unendliches Urteil. Denn es wird durch dasselbe über die endliche Sphäre A hinaus nicht bestimmt, unter welchen Begriff das Objekt gehöre; sondern lediglich, daß es in die Sphäre außer A gehöre, welches eigentlich gar keine Sphäre ist, sondern nur die Angrenzung einer Sphäre an das Unendliche oder die Begrenzung selbst.“ „Obgleich nun die Ausschließung eine Negation ist, so ist doch die Beschränkung eines Begriffes eine positive Handlung.“ Der Unterschied zwischen unendlichen und negativen Urteilen betrifft die Logik nicht, Log. § 22 (IV 113).