§ 31. Exponible Urteile
Urteile, in denen eine Bejahung und Verneinung zugleich, aber versteckter Weise, enthalten ist, so daß die Bejahung zwar deutlich, die Verneinung aber versteckt geschieht, sind exponible Sätze.
Anmerk. In dem exponiblen Urteile, z. B. Wenige Menschen sind gelehrt — liegt 1) aber auf eine versteckte Weise, das negative Urteil: Viele Menschen sind nicht gelehrt; und 2) das affirmative: Einige Menschen sind gelehrt. — Da die Natur der exponiblen Sätze lediglich von Bedingungen der Sprache abhängt, nach welchen man zwei Urteile auf einmal in der Kürze ausdrücken kann: so gehört die Bemerkung, daß es in unsrer Sprache Urteile geben könne, die exponiert werden müssen, nicht in die Logik, sondern in die Grammatik.