§ 26. Verknüpfungsarten in den hypothetischen Urteilen: modus ponens und modus tollens


Die Form der Verknüpfung in den hypothetischen Urteilen ist zwiefach: die setzende (modus ponens) oder die aufhebende (modus tollens).

1. Wenn der Grund (antecedens) wahr ist: so ist auch die durch ihn bestimmte Folge (consequens) wahr — heißt der modus ponens.

2) Wenn die Folge (consequens) falsch ist: so ist auch der Grund (antecedens) falsch; — modus tollens.


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Seite zuletzt aktualisiert: 01.06.2006 
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