§ 26. Verknüpfungsarten in den hypothetischen Urteilen: modus ponens und modus tollens
Die Form der Verknüpfung in den hypothetischen Urteilen ist zwiefach: die setzende (modus ponens) oder die aufhebende (modus tollens).
1. Wenn der Grund (antecedens) wahr ist: so ist auch die durch ihn bestimmte Folge (consequens) wahr — heißt der modus ponens.
2) Wenn die Folge (consequens) falsch ist: so ist auch der Grund (antecedens) falsch; — modus tollens.