§ 40. Wahmehmungs- und Erfahrungsurteile
Ein Wahrnehmungsurteil ist bloß subjektiv; — ein objektives Urteil aus Wahrnehmungen ist ein Erfahrungsurteil.
Anmerk. Ein Urteil aus bloßen Wahrnehmungen ist nicht wohl möglich, als nur dadurch, daß ich meine Vorstellung, als Wahrnehmung, aussage: Ich, der ich einen Turm wahrnehme, nehme an ihm die rote Farbe wahr. Ich kann aber nicht sagen: er ist rot. Denn dieses wäre nicht bloß ein empirisches, sondern auch ein Erfahrungsurteil, d. i. ein empirisches Urteil, dadurch ich einen Begriff vom Objekt bekomme. Z. B.: bei der Berührung des Steins empfinde ich Wärme — ist ein Wahrnehmungsurteil, hingegen: der Stein ist warm — ein Erfahrungsurteil. — Es gehört zum letztern, daß ich das, was bloß in meinem Subjekt ist, nicht zum Objekt rechne; denn ein Erfahrungsurteil ist die Wahrnehmung, woraus ein Begriff vom Objekt entspringt; z. B. ob im Monde lichte Punkte sich bewegen, oder in der Luft oder in meinem Auge.