§ 21. Quantität der Urteile: Allgemeine, Besondre, Einzelne


Der Quantität nach sind die Urteile entweder allgemeine, oder besondre, oder einzelne; je nachdem das Subjekt im Urteile entweder ganz von der Notion des Prädikats ein- oder ausgeschlossen, oder davon zum Teil nur ein- zum Teil ausgeschlossen ist. Im allgemeinen Urteile wird die Sphäre eines Begriffs ganz innerhalb der Sphäre eines andern beschlossen; im partikularen wird ein Teil des erstem unter die Sphäre des andern; und im einzelnen Urteile endlich wird ein Begriff, der gar keine Sphäre hat, mithin bloß als Teil unter die Sphäre eines andern beschlossen.

Anmerk. 1. Die einzelnen Urteile sind, der logischen Form nach, im Gebrauche den allgemeinen gleich zu schätzen; denn bei beiden gilt das Prädikat vom Subjekt ohne Ausnahme. In dem einzelnen Satze z. B.: Caius ist sterblich — kann auch so wenig eine Ausnahme statt finden als in dem allgemeinen: Alle Menschen sind sterblich. Denn es gibt nur Einen Caius.

2. In Absicht auf die Allgemeinheit eines Erkenntnisses findet ein realer Unterschied statt zwischen generalen und universalen Sätzen, der aber freilich die Logik nichts angeht. Generale Sätze nämlich sind solche, die bloß etwas von dem Allgemeinen gewisser Gegenstände und folglich nicht hinreichende Bedingungen der Subsumtion enthalten, z. B. der Satz: man muß die Beweise gründlich machen; — universale Sätze sind die, welche von einem Gegenstande etwas allgemein behaupten.

3. Allgemeine Regeln sind entweder analytisch oder synthetisch allgemein. Jene abstrahieren von den Verschiedenheiten; diese attendieren auf die Unterschiede und bestimmen folglich doch auch in Ansehung ihrer. — Je einfacher ein Objekt gedacht wird, desto eher ist analytische Allgemeinheit zufolge eines Begriffs möglich.

4. Wenn allgemeine Sätze, ohne sie in concreto zu kennen, in ihrer Allgemeinheit nicht können eingesehen werden, so können sie nicht zur Richtschnur dienen und also nicht heuristisch in der Anwendung gelten, sondern sind nur Aufgaben zu Untersuchung der allgemeinen Gründe zu dem, was in besondern Fällen zuerst bekannt worden. Der Satz zum Beispiel: Wer kein Interesse hat zu lügen und die Wahrheit weiß, der spricht Wahrheit — dieser Satz ist in seiner Allgemeinheit nicht einzusehen, weil wir die Einschränkung auf die Bedingung des Uninteressierten nur durch Erfahrung kennen; nämlich daß Menschen aus Interesse lügen können, welches daher kommt, daß sie nicht fest an der Moralität hangen. Eine Beobachtung, die uns die Schwäche der menschlichen Natur kennen lehrt.

5. Von den besondern Urteilen ist zu merken, daß, wenn sie durch die Vernunft sollen können eingesehen werden und also eine rationale, nicht bloß intellektuale (abstrahierte) Form haben: so muß das Subjekt ein weiterer Begriff (c. latior 1)) als das Prädikat sein. — Es sei das Prädikat jederzeit = Ο das Subjekt , so ist

 

 

ein besonderes Urteil; denn einiges unter a Gehörige ist b, einiges nicht b — das folgt aus der Vernunft. — Aber es sei  

 

so kann zum wenigsten alles a unter b enthalten sein, wenn es kleiner ist, aber nicht, wenn es größer ist; also ist es nur zufälliger Weise partikular.

 

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1) Akad.-Ausg.: »conceptus latior«.


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