§ 25. Hypothetische Urteile


Die Materie der hypothetischen Urteile besteht aus zwei Urteilen, die mit einander als Grund und Folge verknüpft sind. — Das eine dieser Urteile, welches den Grund enthält, ist der Vordersatz (antecedens, prius), das andre, das sich zu jenem als Folge verhält, der Nachsatz (consequens, posterius); und die Vorstellung dieser Art von Verknüpfung beider Urteile unter einander zur Einheit des Bewußtseins wird die Konsequenz genannt, welche die Form der hypothetischen Urteile ausmacht.

Anmerk. 1. Was für die kategorischen Urteile die Kopula, das ist für die hypothetischen also die Konsequenz — die Form derselben.

2. Einige glauben: es sei leicht, einen hypothetischen Satz in einen kategorischen zu verwandeln. Allein dieses geht nicht an, weil beide ihrer Natur nach ganz von einander verschieden sind. In kategorischen Urteilen ist nichts problematisch, sondern alles assertorisch; in hypothetischen hingegen ist nur die Konsequenz assertorisch. In den letztern kann ich daher zwei falsche Urteile mit einander verknüpfen; denn es kommt hier nur auf die Richtigkeit der Verknüpfung — die Form der Konsequenz an; worauf die logische Wahrheit dieser Urteile beruht. — Es ist ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Sätzen: Alle Körper sind teilbar, und — Wenn alle Körper zusammengesetzt sind: so sind sie teilbar. In dem erstem Satze behaupte ich die Sache gerade zu; im letztern nur unter einer problematisch ausgedrückten Bedingung.


 © textlog.de 2004 • 16.11.2024 02:44:56 •
Seite zuletzt aktualisiert: 01.06.2006 
bibliothek
text
  Home  Impressum  Copyright