§ 24. Kategorische Urteile


In den kategorischen Urteilen machen Subjekt und Prädikat die Materie derselben aus; — die Form, durch welche das Verhältnis (der Einstimmung oder des Widerstreits) zwischen Subjekt und Prädikat bestimmt und ausgedrückt wird, heißt die Kopula.

Anmerk. Die kategorischen Urteile machen zwar die Materie der übrigen Urteile aus; aber darum muß man doch nicht, wie mehrere Logiker, glauben, daß die hypothetischen so wohl als die disjunktiven Urteile weiter nichts als verschiedene Einkleidungen der kategorischen seien und sich daher insgesamt auf die letztern zurückführen ließen. Alle drei Arten von Urteilen beruhen auf wesentlich verschiedenen logischen Funktionen des Verstandes, und müssen daher nach ihrer spezifischen Verschiedenheit erwogen werden.


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