§ 23. Relation der Urteile: Kategorische, Hypothetische, Disjunktive
Der Relation nach sind die Urteile entweder kategorische oder hypothetische oder disjunktive. Die gegebenen Vorstellungen im Urteile sind nämlich, eine der andern, zur Einheit des Bewußtseins untergeordnet, entweder: als Prädikat dem Subjekte; oder: als Folge dem Grunde; oder: als Glied der Einteilung dem eingeteilten Begriffe. — Durch das erste Verhältnis sind die kategorischen, durch das zweite die hypothetischen, und durch das dritte die disjunktiven Urteile bestimmt.