§ 19. Gegenstand der logischen Reflexion - die bloße Form der Urteile
Da die Logik von allem realen oder objektiven Unterschiede des Erkenntnisses abstrahiert: so kann sie sich mit der Materie der Urteile so wenig als mit dem Inhalte der Begriffe beschäftigen. Sie hat also lediglich den Unterschied der Urteile in Ansehung ihrer bloßen Form in Erwägung zu ziehen.