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II. [Anwendung auf die Bindung durch das ökonomische Interesse]

 

Daß überhaupt durch die Steuern das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern wesentlich geldwirtschaftlich bestimmt wird, gehört einer Korrelation an, die für die jetzige Zusammenfassung wichtig und auf dem folgenden Wege darstellbar ist. Wenn die Stände sich in der Hauptsache nach ihrem Geldeinkommen scheiden, so ist eine mit den Ständen als ganzen rechnende Politik sehr eingeschränkt, weil die allerverschiedensten sachlichen Interessen doch mit dem gleichen Geldeinkommen verbunden sind, und deshalb jede im Interesse eines Standes ergriffene Maßregel zugleich innerhalb desselben unvermeidlich vielerlei Interessen verletzt. So kann es z.B. eine einheitliche Mittelstandspolitik gar nicht geben, wenn man unter Mittelstand die Einkommensstufen etwa von 1200-3000 Mk. versteht. Denn die darunter begriffenen Kaufleute, Arbeiter, Bauern, Handwerker, Angestellten, Rentiers, Beamten - haben fast in bezug auf keinen einzigen Punkt der Gesetzgebung parallele Interessen. Die Fragen der Zollpolitik, des Arbeiterschutzes, des Koalitionsrechtes, der Begünstigung von Groß- oder Kleinhandel, der Gewerbeordnung, bis zu denen des Unterstützungswohnsitzes und der Sonntagsheiligung werden innerhalb dieses Komplexes auf das entgegengesetzteste beantwortet werden. Ebenso liegen die Dinge zwischen Großindustrie und Großgrundbesitz, die ihrem Einkommen nach demselben Stande, ihren politischen Bedürfnissen nach oft in völlig geteilte Lager gehören. So verlieren die Verschmelzungen zu je einem Stande, nach dem formalen Kriterium des Geldeinkommens vollbracht, überhaupt an praktisch-politischer Bedeutung. Dadurch aber wird der Staat mehr auf Maßregeln hingewiesen, die für die Gesamtheit und Mannigfaltigkeit der Interessen passend sind. Diese Entwicklung mag von unzähligen Gegenkräften abgelenkt und überdeckt werden - im Prinzip hat die Verdrängung der Gruppierung nach Beruf und Geburt durch die nach Einkommensquanten zur Folge, daß die quantitativ nicht ausdrückbaren Interessenqualitäten die äußere Bedeutung der Standeskomplexe zerstören und die Politik insoweit auf eine objektive Höhe, jenseits jener Klassifizierungen überhaupt, hinweisen. Dies gehört nun einer ganz typischen Korrelation an: zwischen der vollkommensten Objektivität und der vollkommensten Berücksichtigung des Subjektiven - die sich an der dargelegten Entwicklung der Steuer offenbart hatte.

 


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