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II. [Gelöstheit derselben vermittels des Geldbesitzes]

 

Die besonderen Bedingungen dieser Fälle, in denen zwischen dem Geld und der Persönlichkeit ein spezifisches Verhältnis aufwächst, lassen nicht zu, dieselben als Widerlegungen seiner behaupteten Funktion: Haben und Sein voneinander zu trennen - aufzufassen. Diese Funktion stellt sich nun, insbesondere von der Seite der Verwendung her, noch folgendermaßen dar. Wir hatten gesehen: was das Eigentum von der momentanen Nutznießung unterscheidet, ist die Garantie dafür, daß die Nutznießung in jedem Augenblick und nach jeder Richtung hin erfolgen kann. Die Tatsache des Eigentums einer Sache ist gleich der vollständigen Summe alles Benutzens und Genießens ihrer. Die Form, in der diese Tatsache in jedem einzelnen Augenblick uns gegenwärtig wird, ist eben die Gewährleistung aller künftigen Nutznießungen, die Sicherheit, daß kein Anderer ohne den Willen des Eigentümers dieses Objekt wird benutzen und genießen können. Solche Sicherheit nun wird in einem vorrechtlichen Zustande - ebenso natürlich in denjenigen Sphären kultivierter Zustände, die keiner direkten rechtlichen Regelung unterliegen - nur durch die Kraft des Eigentümers, sein Eigentum zu schützen, gegeben. Sobald diese erlahmt, kann er Andere nicht mehr von dem Genuß seines bisherigen Eigentums ausschließen, und dieses wird ohne weiteres an einen Anderen übergehen, dem es gleichfalls so lange verbleibt, wie seine Kraft ausreicht, ihm die Ausschließlichkeit der Nutzungen des Objekts zu garantieren. Im rechtlichen Zustande bedarf es dieser persönlichen Kraft nicht mehr, indem die Gesamtheit dem Eigentümer den dauernden Besitz seines Eigentums und die Ausschließung aller Anderen davon sichert. Eigentum, so könnte man in diesem Falle sagen, sei die sozial garantierte Potenzialität der vollständigen Nutznießungen eines Objekts. Dieser Eigentumsbegriff nun erfährt gewissermaßen eine Steigerung, sobald er sich am Gelde verwirklicht. Denn indem jemand Geld besitzt, ist ihm durch die Verfassung des Gemeinwesens nicht nur der Besitz desselben, sondern eben damit der Besitz sehr vieler anderer Dinge zugesichert. Wenn jedes Eigentum an einer Sache nur die Möglichkeit derjenigen bestimmten Nutznießung bedeutet, die die Natur dieser Sache gestattet, so bedeutet Eigentum an Geld die Möglichkeit der Nutznießung unbestimmt vieler Sachen. In Bezug auf alles andere kann die öffentliche Ordnung dem Besitzer nichts anderes gewährleisten, als was die besondere Art des Objekts mit sich bringt: dem Landeigentümer, daß niemand außer ihm von seinem Felde Früchte gewinnen darf, daß er allein es bebauen oder brachliegen lassen darf, dem Waldbesitzer, daß er das Holz schlagen und das Wild jagen darf usw.; indem sie aber Geld prägt, garantiert sie damit dem Besitzer desselben, daß er für sein Geld Getreide, Holz, Wild usw. sich aneignen kann. Das Geld erzeugt so eine höhere Potenz des allgemeinen Eigentumsbegriffes; eine solche, in der schon durch die Rechtsverfassung der spezifische Charakter jedes sonstigen Sachbesitzes aufgelöst und das geldbesitzende Individuum einer Unendlichkeit von Objekten gegenübergestellt wird, deren Genuß ihm gleichmäßig durch die öffentliche Ordnung garantiert ist: es legt also von sich aus nicht seine weitere Ausnutzung und Fruktifizierung fest, wie einseitig bestimmte Objekte es tun. Vom Geldbesitz gilt absolut nicht, was man von Staaten gesagt hat: daß sie nur durch dieselben Mittel erhalten werden, durch die sie gegründet sind - was doch von so vielen anderen Besitzen, namentlich geistigen, aber auch sogar von vielfachem durch Geld erworbenem Besitz gilt, der ausschließlich durch dasselbe Interesse an der Sache erhalten werden kann, das zu seinem Erwerbe führte. Die völlige Unabhängigkeit des Geldes von seiner Genesis, sein eminent unhistorischer Charakter spiegelt sich nach vorwärts in der absoluten Unbestimmtheit seiner Verwendung. Darum empfinden wir als ganz unbegründet und verschroben die Vorstellung einer personalen Bedeutung seiner, wie sie das kirchliche Zinsverbot erzeugte: ein Kaufmann, sogar noch im 16. Jahrhundert, sah es zwar für eine Sünde an, mit eigenem Gelde zu wuchern, aber nicht, es mit fremdem, geborgtem zu tun. Dieser Unterschied scheint allerdings nur dann möglich zu sein, wenn es überhaupt eine innere ethische Beziehung zwischen dem Geld und der Persönlichkeit gibt. Aber die Unmöglichkeit, ihn nachzuempfinden, beweist den Mangel dieser Beziehung. Und wo eine solche dennoch stattfindet, da knüpft sie sich eben nicht an das Geld überhaupt, sondern nur an Unterschiede seiner Quantität. Gewiß wird die Wirkung auch anderer Besitztümer auf den Besitzer und seine Wirkung auf jene eine verschiedene sein je nach ihrem in Frage kommenden Quantum; z.B. beim Grund und Boden der Unterschied zwischen bäuerlichem und Großgrundbesitz. Es bleibt aber selbst hier eine gewisse Gleichheit der Interessen und erforderten Beanlagung, durch welche sich die Qualität des Besitzes als das Band zwischen dem Haben und dem Sein des Besitzers erweist. Wo aber zwischen dem Menschen und dem Geldbesitz eine bestimmende Verbindung besteht, da ist es eben die reine Quantität des Geldes, die als charakteristische Ursache oder Folge auftritt; während bei anderen Besitzen gerade die bloße Qualität schon mit gewissen personalen Ursachen oder Folgen verbunden zu sein pflegt. So gibt etwa erst der Besitz eines ganz enormen Geldvermögens dem Leben von sich aus eine bestimmende Richtung, der sich der Reiche allerdings schwer entziehen kann. Es sind nur ganz spärliche und diffizile Erscheinungen, die sonst die Persönlichkeit in einem unmittelbaren Verhältnis zum Gelde zeigen. Man pflegt z.B. zu sagen, in jedem Menschen stecke ein Geiziger und ein Verschwender; das bedeutet, daß von der rein durchschnittlichen Art, mit der ein Kulturkreis sein Einkommen verwendet, jedes Individuum sowohl nach oben wie nach unten abweicht; fast unvermeidlich allerdings muß es dem Einzelnen von seinem subjektiven Empfinden der Werte aus scheinen, als ob jeder Andere für bestimmte Dinge zu viel oder zu wenig ausgäbe. Der auf der Hand liegende Grund: die Verschiedenheit in der Schätzung der konkreten, mit Geld zu bezahlenden Dinge, ist nicht der einzige; neben ihm steht vielmehr die individuelle Art, wie sich der Einzelne zum Gelde als solchem stellt: ob jemand leicht ein erheblicheres Geld auf einmal aufwendet oder ob er vielerlei kleinere Ausgaben zu machen vorzieht; ob der Gewinn einer größeren Summe ihn zur Verschwendung oder gerade zu doppelter Sparsamkeit anregt; ob er beim Geldausgeben leicht auf die schiefe Ebene gerät und jede Ausgabe die nächste psychologisch erleichtert, oder ob jede gleichsam eine innere Obstruktion hinterläßt, so daß selbst die gerechtfertigte Ausgäbe jetzt nur zögernd erfolgt. Das alles sind individuelle Differenzen, die in die Tiefen der Persönlichkeit hinabreichen, aber erst innerhalb der Geldwirtschaft so prägnant oder überhaupt in die Erscheinung treten. Indes ist doch auch hier das Material für diese Äußerung die bloße Quantität; diese ganzen, für das Individuum so bezeichnenden Unterschiede der Geldgebarung kommen doch auf solche des Mehr oder Weniger hinaus, ganz im Gegensatz zu den Unterschieden zwischen den Persönlichkeiten, die sich in ihrem sonstigen Verfahren mit Dingen und Menschen finden. Im allgemeinen wird es also dabei bleiben, daß jeder andere Besitz viel bestimmtere Forderungen an das Individuum stellt und viel bestimmtere Wirkungen auf dasselbe ausübt, somit als eine Determination oder Fesselung desselben erscheint; erst der Geldbesitz gibt, wenigstens unterhalb einer sehr hoch gesteckten und sehr selten erreichten Grenze, nach beiden Seiten hin volle Freiheit.

 


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