I. [Kulturelle Steigerung der Personenzahl, von der man abhängt, unter gleichzeitigem Sinken der Bindungen an individuell bestimmte Personen]
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Es handelt sich nun hier im speziellen um die Wiederaufnahme der unterbrochenen Untersuchung, inwieweit die Geldwirtschaft imstande ist, das Gut der individuellen Freiheit seiner Gesamtsumme nach zu erhöhen, d.h. es aus jener primären Form der sozialen Werte zu erlösen, in der dem einen genommen werden muß, was dem anderen gegeben werden soll. Es zeigen zunächst ganz an der Oberfläche liegende Erscheinungen der Geldwirtschaft diese Doppelseitigkeit ihrer Vorteile. Der gewöhnliche Warentausch, bei dem die Ware unmittelbar besichtigt und übergeben wird, verpflichtet den Käufer in seinem Interesse zu einer sehr genauen und sachkundigen Prüfung derselben, weil der Verkäufer, sobald er zu solcher die Gelegenheit gegeben hat, jede spätere Reklamation abweisen kann. Entwickelt sich der Handel dahin weiter, daß nach Proben gekauft wird, so geht die Last auf den Verkäufer über; er ist nicht nur für die genaue Übereinstimmung der Lieferung mit der Probe verantwortlich, sondern von jedem Irrtum, der ihm etwa zu seinen Ungunsten in der Qualität der Probe begegnet ist, wird natürlich der Käufer rücksichtslos profitieren. Das Geschäft an unseren heutigen Produktenbörsen hat nun eine Form, die beide Teile von diesen Verantwortlichkeiten entlastet, indem es nicht nach Probe, sondern nach einem ein für allermal festgestellten, allgemein gültigen Standard erfolgt. Nun ist der Käufer nicht mehr an vorherige Prüfung des Ganzen oder der Probe mit all ihren Irrtumschancen gebunden, während auch der Verkäufer nicht mehr nach der individuellen, relativ zufälligen und allerhand Gefahren für ihn einschließenden Probe zu liefern hat; beide wissen jetzt vielmehr genau, wenn sie über eine bestimmt benannte Qualität von Weizen oder Petroleum abschließen, daß sie an eine objektiv fixierte, jenseits aller persönlichen Unsicherheiten und Unzulänglichkeiten stehende Norm der Ware gebunden sind. So ist also auf dem Gipfel der Geldwirtschaft ein Handelsmodus möglich geworden, der, durch die Überführung des subjektiven Fundamentes des Geschäfts in ein objektives, beiden Parteien ihre Verantwortlichkeiten erleichtert und dem Vorteil der einen keinerlei Nachteil der anderen gegenüberstellt. Eine genaue Paralelle dazu zeigt das Kreditgeschäft. Im Mittelalter war es sehr schwierig, die Kreditwürdigkeit des einzelnen Kaufmanns zu ermitteln, wodurch dieser selbst ebenso wie der Geldgeber in ihren Aktionen gehemmt und herabgesetzt wurden. Erst an den Börsen des 16. Jahrhunderts, besonders Lyons und Antwerpens, kam es dahin, daß die Wechsel gewisser Häuser von vornherein als »gut« galten, es entstand der Begriff einer nicht abgestuften Kreditwürdigkeit schlechthin, die die Obligation zu einem objektiven, fungibeln, von der persönlichen Abwägung der Kreditwürdigkeit unabhängigen Werte machte; die Häuser mochten sonst noch recht verschieden qualifiziert sein, für ihre Verpflichtungen aber waren sie gut, und damit wurden diese, für den sachlichen Zweck genügend, von den sonstigen individuellen Bestimmtheiten gelöst. Wie allenthalben die Börse das Geldwesen zu seiner reinsten Form steigert, so hat sie hier durch Kreierung des allgemeinen und sachlichen Begriffes des »Gutseins« in typischer Weise eine Entlastung nach einer Seite hin geschaffen, der keine Belastung nach der anderen gegenübersteht, sondern durch Überführung individuell schwankender Taxierungen in eine objektiv gültige Qualität sowohl dem Kreditgeber wie dem Kreditnehmer gleichmäßige Erleichterungen gewährt.
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