Home  Impressum  Copyright

II. [Anwendung auf die Bindung durch das ökonomische Interesse]

 

Diesem Typus gehört wohl auch der Fall an, der uns hier beschäftigt. Die rein geistigen Reihen der psychischen Prozesse sind von denen, die die ökonomischen Interessen tragen, nicht völlig zu trennen; der fundamentale Charakter der letzteren verhindert das zwar nicht im einzelnen und in Ausnahmefällen, wohl aber in den durchgängigen Zusammenhängen des individuellen und sozialen Lebens. Wenn dies nun die absolute Ungestörtheit und Freiheit der bloß geistigen Arbeit einschränkt, so wird es das doch um so weniger tun, je weniger die Bindung ein speziell bestimmtes ökonomisches Objekt betrifft. Wenn es gelingt, die ökonomische Interessenreihe in dieser Hinsicht nur auf das ganz Allgemeine ihrer zu stellen, so gewinnt die geistige Reihe eine Distanz von ihr, die sie, bei der Zuspitzung jener auf ein spezifisches und deshalb spezifische Aufmerksamkeit erforderndes Objekt, nicht einhalten könnte. Die nach dieser Richtung geeignetste Besitzart war lange Zeit hindurch, wie erwähnt, der Grundbesitz. Die Art seines Betriebes, die unmittelbare Verwendbarkeit seiner Produkte einerseits, die gleichmäßige Absetzbarkeit derselben andrerseits gestattet der intellektuellen Energie eine relative Differenziertheit und Ungestörtheit; aber erst die Geldwirtschaft vermochte dies so zu steigern, daß jemand nun bloß geistiger Arbeiter und sozusagen weiter nichts sein konnte. Das Geld ist so sehr nur wirtschaftlicher Wert überhaupt, es steht von jeder ökonomischen Einzelheit soweit ab, daß es, innerhalb der psychologischen Zusammenhänge, der rein geistigen Betätigung die meiste Freiheit läßt; die Ablenkung dieser wird so ein Minimum, die Differenzierung zwischen den inneren Reihen, die man auch hier als Sein und Haben bezeichnen kann, wird ein Maximum, so daß jene völlige Konzentration des Bewußtseins auf die immateriellen Interessen, jenes arbeitsteilige Sich-Selbst-Gehören der Intellektualität möglich wird, das sich in der Entstehung der oben genannten Klassen der bloß geistigen Produktion ausspricht. Man hat die geistige Blüte von Florenz, gegenüber den doch auch reichen und mit Talenten gesegneten Genua und Venedig, teilweise dem Umstande zugeschrieben, daß diese beiden während des Mittelalters wesentlich als Warenhändler, die Florentiner aber schon seit dem 13. Jahrhundert hauptsächlich als Bankiers reich geworden waren. Die Natur dieses Erwerbes fordere weniger Einzelarbeit, und so habe sie ihnen mehr Freiheit für die Ausbildung höherer Interessen gelassen! - Eine Erscheinung, die auf den ersten Blick dieser befreienden Wirksamkeit des Geldes entgegengesetzt ist, weil sie es immer enger an die Person herandrängt, hat schließlich dennoch den gleichen Sinn: die Entwicklung der direkten Steuer. In den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts war dieselbe allenthalben an das Objekt geknüpft: der Grund und Boden, Gebäude, Gewerbe, der Besitz jeder Art trug die Steuer, gleichviel in welchen persönlichen Verhältnissen sich der Besitzer oder Gewerbetreibende befand, ob er verschuldet war, ob er wirklich den normalen Ertrag herauswirtschaftete. Zur Individualität als solcher verhält sich diese Steuerform nicht viel adäquater als die Kopfsteuer, die freilich von allen bekannten Steuerformen die unpersönlichste ist; denn selbst die Realsteuer trifft doch eben den Besitzer des Objekts, der durch diesen Besitz irgendwie individuell bestimmt und von anderen, die keinen genau gleichen zu eigen haben, unterschieden ist. So hatten sich schon im deutschen Mittelalter die unfreien und die besser berechtigten Zinsbauern unterschieden; jene zahlten einen Kopfzins, jedes Mitglied des Hofes oder Bezirkes den gleichen, für diese galten individuell verabredete, je nach der objektiven Lage differenzierte Zinsleistungen. Der Objektsteuer, die zwar nicht in der Zeitfolge, aber doch sozusagen systematisch die zweite, dem Personalismus zustrebende Stufe bildet, folgte nun historisch die Klassensteuer. Hier gab allerdings auch noch nicht das wirkliche individuelle Einkommen des Bürgers das Fundament ab, sondern es wurden nach den hauptsächlichsten sozialen und ökonomischen Unterschieden große Klassen gebildet, in deren weiter Grenze der einzelne, aber immerhin doch nach seiner sozialen und wirtschaftlichen Gesamtlage, eingestellt wurde. Erst die heutige Staatssteuer faßt das genaue personale Einkommen, so daß alles einzelne Objektive zu einem bloßen Element und für sich nichts entscheidenden Material herabgesetzt ist. Genau angesehen ist dieses mit steigender Geldwirtschaft immer präzisere Anschmiegen der Steuer an die persönliche Situation eine steigende Freiheit der Person. Denn es gehört zu jener Differenzierungsform der Lebensreihen, durch die jede einzelne, streng innerhalb ihres eigenen Gebietes verbleibend, auch jede andere möglichst sich selbst gehören läßt. Gerade das objektivste Prinzip, die Kopfsteuer, durchschneidet am rücksichtslosesten die persönliche Verschiedenheit der Verhältnisse, und auch jede andere Steuer, die nicht eine genaue Funktion des individuellen Einkommens ist, greift, da sie doch von diesem entrichtet werden muß, über ihr eigentliches Gebiet hinaus und in andere ein, in die sie, streng genommen, nicht gehört. Es wiederholt sich nur, wie so oft, zwischen den Elementen der Wirtschaft derselbe Prozeß, den wir zwischen den wirtschaftlichen und den übrigen Lebenselementen beobachteten. Dieser Zusammenhang ist wirksam, wenn man im 18. Jahrhundert schon beim ersten Aufdämmern der liberalen Ideen verlangte, die Steuer solle das Existenzminimum des Einzelnen freilassen, und dieses Existenzminimum beiden verschiedenen Ständen verschieden ansetzte: auch hier also die Tendenz, daß die Steuer sich zunächst negativ, in dem, was sie verschonte, den besonderen Verhältnissen anschmiege und die rein personale Existenz ganz unangegriffen lasse. Und wenn neuerdings Vermögenssteuern diese Entwicklung wieder etwas umbiegen, indem sie von Geld- und Sachwerten, gleichgültig gegen deren Einkommensertrag, erfordert werden, so geht dies eben von sozialen Gesichtspunkten aus, denen das Interesse an der individuellen Freiheit als solches fernliegt. So zeigen positive wie negative Instanzen, daß mit der steigenden Bedeutung des Geldes auch der Schatten des Besitzes, die Steuer, sich in immer differenzierterer Weise in der ihr genau zukommenden Reihe lokalisiert und eben durch das biegsame Anschmiegen an dieselbe den anderen, der Totalität des wirtschaftlichen und sonstigen Seins, möglichste Freiheit läßt.

 


 © textlog.de 2004 • 05.03.2025 04:05:15 •
Seite zuletzt aktualisiert: 27.09.2004