1130. Pflicht¹⁾. Obliegenheit²⁾. Schuldigkeit³⁾.
1) Duty.
2) Obligation.
3) Bounden duty.
1-3) Devoir.
2) Obligation.
1) Dovere.
2) Obbligo.
3) Debito.
Pflicht (Verbalsubstantiv zu pflegen) bezeichnet jede sittliche Notwendigkeit als solche, von welcher Art sie sein und welchen Inhalt sie haben mag, ohne Bezug auf ein anderes Ding, dem wir das, wozu uns die Sittlichkeit verpflichtet, zu leisten haben. Eine Pflicht ist aber eine Schuldigkeit, sofern wir sie jemand zu leisten verbunden sind, und eine Obliegenheit, sofern wir sie übernommen haben oder sofern sie uns von einem andern auferlegt worden ist. Mit Obliegenheit ist außerdem noch der Nebenbegriff des Beschwerlichen verbunden.