1305. Triftig¹⁾. Erheblich²⁾. Wichtig³⁾.
Triftig (von treffen) ist das, was trifft, d. h. nachdrücklich und mit Bestimmtheit wirkt, z. B. triftige Gründe, eine triftige Entschuldigung usw. Erheblich (von erheben) ist das, was hervorragt, d. h. infolge seiner Beschaffenheit von Bedeutung ist, z. B. ein erheblicher (d. i. hervorragender, bedeutender, großer) Verlust, eine erhebliche Leistung, ein erheblicher Umstand usw. Wichtig (jüngere Nebenform zu gewichtig, d. i. Gewicht habend) ist das, was bei jemand schwer wiegt, d. h. im höchsten Grade von Einfluß oder von Bedeutung, namentlich in seinen Folgen, ist, z. B. eine wichtige Person, ein wichtiger Schritt, eine wichtige Nachricht usw. Was erheblich ist, d. h. seiner Beschaffenheit nach bedeutend, z. B. ein Verlust, braucht deshalb noch nicht seinem Einflusse oder seinen Folgen nach bedeutend, d. i. wichtig zu sein.