1310. Tüchtig¹⁾. Bequem²⁾. Geschickt³⁾.
capable).
Geschickt (vgl. Art. 123 und 163) wird nur von lebendigen, bequem (in dem hier in Betracht kommenden Sinne) nur von leblosen Dingen, tüchtig von beiden gesagt. Tüchtig ist der, welcher Kraft genug hat, viel auf eine zweckmäßige Art zu verrichten, ohne bald zu ermüden oder unbrauchbar zu werden. Geschickt ist aber der, welcher die Fähigkeit besitzt, bei dem, was er tut, gewisse Kunstregeln zu beobachten und mit Leichtigkeit zu handhaben. Bei Sachen ist das bequem, was die Bestimmung seiner Art so erfüllt, daß es ohne Beschwerde gebraucht werden kann. Ein bequemer Reisewagen ist ein solcher, in dem man leicht und ohne Beschwerde fährt, der nicht stößt und gut ausgepolstert ist; ein tüchtiger ist ein solcher, der stark genug ist, um eine größere Last zu tragen und lange auch auf den beschwerlichsten Reisen auszudauern.