Inhärenz
Inhärenz. Unter den Kategorien (s. d.) der Relation (s. d.) ist die erste die Kategorie der Inhärenz und Subsistenz (substantia et accidens). Wenn man den Akzidenzen (s. d.) als einem Realen an der Substanz (s. d.) „ein besonderes Dasein beilegt (z. B. der Bewegung, als einem Akzidenz der Materie), so nennt man dieses Dasein die Inhärenz, zum Unterschiede vom Dasein der Substanz, das man Subsistenz nennt“, KrV tr. Anal. 2. B. 2. H. 3- Abs. 1. Analogie (I 223—Rc 280 f.).