Instinkt
Instinkt. Die Menschen verfahren „in ihren Bestrebungen nicht bloß instinktmäßig wie Tiere“. Die Vernunft im Menschen ist ein Vermögen, „die Regeln und Absichten des Gebrauchs aller seiner Kräfte weit über den Naturinstinkt zu erweitern“. Sie „wirkt aber selbst nicht instinktmäßig“. Der Mensch sollte „nicht durch Instinkt geleitet oder durch anerschaffene Kenntnis versorgt und unterrichtet sein; er sollte vielmehr alles aus sich selbst herausbringen“, G. i. weltbürg. Abs. am Anfang u. 1.—3. Satz (VI 5 ff.). „Der Instinkt, diese Stimme Gottes, der alle Tiere gehorchen, mußte den Neuling anfänglich allein leiten.“ „Solange der unerfahrene Mensch diesem Rufe der Natur gehorchte, so befand er sich gut dabei“, Anf. d. Menschengesch. (VI 51). Die Natur „hat gewiß nicht Instinkte und Vermögen in lebende Geschöpfe gelegt, damit sie solche bekämpfen und unterdrücken sollten“, ibid. 2. Anm. (VI 57). Der Instinkt ist ein „gefühltes Bedürfnis ..., etwas zu tun oder zu genießen, wovon man noch keinen Begriff hat (wie der Kunsttrieb bei Tieren oder der Trieb zum Geschlecht)“, Rel. 1. St. II. Anm. (IV 28 f.). „Instinkt“ ist „die innere Nötigung des Begehrungsvermögens“ zur Besitznehmung des Gegenstandes desselben, ehe man ihn noch kennt, Anthr. 1. T. § 80 (IV 202). Vgl. Geschichte, Erziehung.